Polizei-Bilanz nach Demonstrationen in Frankfurt

Frankfurt
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Am Donnerstag waren in der Frankfurter Innenstadt mehrere Versammlungen und Veranstaltungen im Kontext des 85. Jahrestags der Novemberpogrome angemeldet. Die Polizei war frühzeitig im gesamten Innenstadtbereich präsent, um nicht verbotene Versammlungen zu schützen und deren störungsfreien Verlauf zu gewährleisten. Allen Bürgerinnen und Bürgern wurden die Teilnahme und die damit verbundene Wahrnehmung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ermöglicht.



Besonderes Augenmerk lag auf einer Kundgebung an der Bockenheimer Warte, da in diesem Zusammenhang noch eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ausstand. Nachdem die Kundgebung zunächst durch die Stadt Frankfurt verboten, dieses Verbot aber durch das Verwaltungsgericht aufgehoben worden war (wir berichteten), startete die Versammlung um 18 Uhr. In der Spitze nahmen etwa 25 Menschen daran teil.

Noch während des Verlaufs erging dann die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in der das ursprüngliche Verbot der Stadt Frankfurt bestätig wurde. Daraufhin schritt die Polizei konsequent ein und löste die Versammlung umgehend auf. Im Rahmen einer Mahnwache in Gedenken an die am 7. Oktober durch die Terrororganisation Hamas entführten Geiseln am Paulsplatz versuchte ein 15-Jähriger, einem Teilnehmer der Kundgebung eine mitgeführte Israelfahne zu entreißen. Dabei beschädigte er sie. Die Polizei stellte seine Personalien fest und leitete ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den Judenglichen ein.

Die restlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet verliefen störungsfrei.


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