Auf dem Gelände eines Wassersportvereins fand am Samstagabend eine private Geburtstagsfeier mit ca. 25 Personen statt.
Das Anwesen wurde von einer dem Verein bekannten Person angemietet und ohne Kenntnis das Vereins einer dritten Person überlassen.
Im Laufe des Abends teilte ein Zeuge der Wasserschutzpolizeistation in Frankfurt mit, dass bei der Feier rechtsgerichtete Musik abgespielt würde. Bei einer durch die Wasserschutzpolizei durchgeführten Kontrolle bestätigte sich dies nicht, jedoch wurden zwei Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes dem rechten Spektrum zugeordnet werden konnten, festgestellt. Zudem stellten die Beamten noch zwei mutmaßliche Angehörige außerhessischer Rockergruppierungen fest.
Straftaten waren vor Ort nicht feststellbar. Die Veranstaltung endete gegen 01:00 Uhr, nachdem der Vereinsvorsitzende die Aufforderung zur Beendigung der Feier ausgesprochen hatte.
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