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Im Jahr 1994 hatte das Landgericht Mainz die Frau wegen eines im Jahr 1993 begangenen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Nach rund 7 Jahren in Haft erfolgte die Abschiebung der 52-Jährigen nach Spanien. Da sie nun nach Deutschland zurückkehrte, muss sie eine Restfreiheitsstrafe von 2.146 Tagen verbüßen.

Nach der Verhaftung lieferten Bundespolizisten die Spanierin in die Justizvollzugsanstalt ein.

 


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