Die Bundesanwaltschaft ließ seit Mittwochmorgen (6. Mai 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs rund 50 Objekte in zwölf Bundesländern durchsuchen. Die Maßnahmen richten sich gegen insgesamt 36 Beschuldigte.
Im Einzelnen finden sie in folgenden Gebieten statt: Bayern (Landkreis Eichstätt), Berlin, Brandenburg (Potsdam und Landkreise Dahme-Spreewald, Havelland, Spree-Neiße, Teltow-Fläming), Hessen (Frankfurt a. M.), Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald), Niedersachen (Celle, Braunschweig und Landkreise Cuxhaven, Goslar und Helmstedt), Nordrhein-Westfalen (Bochum, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. R., Oberhausen, Hochsauerlandkreis und Kreise Mettmann und Minden-Lübbecke), Rheinland-Pfalz (Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz), Saarland (Landkreise Neunkirchen und St. Wendel), Sachsen (Landkreise Bautzen, Görlitz, Mittelsachsen und Leipzig), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis und Landkreise Börde und Harz) und Schleswig-Holstein (Lübeck).
Den Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) vorgeworfen, wobei sie teilweise als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG) gehandelt haben sollen. Den meisten Beschuldigten wird darüber hinaus Rädelsführerschaft zur Last gelegt (§ 129 Abs. 1 Abs. 5 Satz 2 StGB). Gegen acht Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) ermittelt.
Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten herausgehobene Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigungen "Jung & Stark" (JS) oder "Deutsche Jugend Voran" (DJV) sind. Diese Gruppierungen existieren jedenfalls seit Mitte 2024. Die DJV tritt bisweilen auch unter dem Namen "Neue Deutsche Welle" (NDW) auf. Die JS und die DJV sind bundesweit organisiert und unterhalten in den Ländern Regionalgruppen. Ihre Mitglieder vernetzen sich sowohl über soziale Medien als auch durch regelmäßige Treffen. Dabei wird zu Gewalttaten gegen politische Gegner sowie gegen vermeintlich Pädophile aufgerufen. Einige Beschuldigte sollen dementsprechend Angehörige der linken Szene oder Personen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon.
Festnahmen sind nicht erfolgt. Die Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären. Für die Maßnahmen sind über 600 Polizeikräfte des Bundes und der beteiligten Länder im Einsatz.
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