Eintracht gegen Köln vor 25.000 Zuschauern

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Das Gesundheitsamt Frankfurt hat am Dienstag für das nächste Heimspiel von Eintracht Frankfurt am Samstag, 25. September, 15.30 Uhr, gegen den 1. FC Köln eine Genehmigung für bis zu 31.000 Zuschauer, unter der Berücksichtigung der 2G-Regelung* im Stehplatzbereich, in Aussicht gestellt.



Ein schriftlicher Bescheid des Antrags steht allerdings noch aus. Die vorgesehene Beschlusslage würde ermöglichen, dass erstmals seit dem 4. März 2019 wieder die Stehplatzbereiche mit voller Kapazität im Deutsche Bank Park geöffnet werden könnten. Aufgrund der Kurzfristigkeit und den damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen nimmt Eintracht Frankfurt allerdings Abstand von dieser Option. Gegen den 1. FC Köln wird es daher bei 25.000 Sitzplätzen und damit dem Auslastungsgrad und Abwicklungsprozedere aus den ersten beiden Bundesligaheimspielen bleiben.

„Wir hatten bei aller Freude über den nächsten Kapazitätsschritt gehofft, die Genehmigung zumindest für einen Grundstock an Getesteten auch in einem vollausgelasteten Stehplatzbereich zu erhalten“, kommentiert Philipp Reschke, Justiziar von Eintracht Frankfurt, die Genehmigung des Gesundheitsamts. „Für einen Großteil unserer organisierten Fanszene ist die Rückkehr zur Normalität auch eine Frage der Geschlossenheit. Daher kann es auch für uns nur ein zentrales Ziel sein, die Zulassung von Getesteten in Stehplatzblöcken zu erreichen. Im Übrigen ist ein Einzelverkauf der Stehplatztickets im freien Verkauf ab Freitag schlicht nicht darstellbar.“

Die Ticketbewerbungsphase für das dritte Bundesligaheimspiel gegen den 1. FC Köln ist bereits abgeschlossen. Alle Dauerkartenabonnenten, die an der Bewerbungsphase teilgenommen haben, können ab dem morgigen Mittwoch (Verkaufsbeginn 10 Uhr) ihre Tickets erwerben. Der Verkauf für Mitglieder, die ebenfalls an der Bewerbungsphase teilgenommen haben, startet ab Donnerstag, 10 Uhr. Sollten Restkontingente für den freien Verkauf verfügbar sein, startet dieser am Freitag um 10 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

* 2G-Regelung: Der Zugang zu den Stehplätzen im Heim- und Gastbereich wäre ausschließlich für Geimpfte und Genesene möglich.

* 3G-Regelung: Der Zugang ist für Geimpfte und Genesene, aber auch für Getestete möglich.


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