Regeln für Heimspiele des OFC angepasst

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Bundes- und Landespolitik haben deutschlandweit festgelegt, dass Großveranstaltungen auch bei höheren Corona-Inzidenzen möglich bleiben sollen und es zu keinem Lockdown kommen soll.



Insbesondere Geimpfte und Genesene müssen in der derzeitigen Pandemielage nicht mit größeren Einschränkungen rechnen.

Damit ist klar, dass auch Fußballspiele und Messen bis auf weiteres mit Zuschauern und Gästen stattfinden können – auch in Offenbach. Unter welchen konkreten Voraussetzungen und Details das möglich bleibt, ist in den einzelnen Bundesländern teilweise deutlich unterschiedlich geregelt. In Hessen wurden diese Regelungen in der vergangenen Woche modifiziert. Die Inzidenz bleibt für die hessische Landesregierung neben weiteren Kriterien (Hospitalisierungsrate, R-Wert, Impfquote etc.) nach wie vor ein wichtiger Indikator für das Infektionsgeschehen. Da Hessen anders als andere Bundesländer keine einheitlichen Vorgaben für Fußballspiele macht, mussten die Stadt Offenbach und Kickers Offenbach in der vergangenen Woche beraten, wie die Detailregelungen für das Stadion in Offenbach aussehen, um neben Geimpften und Genesenen auch Getestete weiter zulassen zu können.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke und OFC-Präsident Joachim Wagner haben nach den Gesprächen eine klare Botschaft: „Es gibt einen einfachen Weg ins Fußballstadion: Für Geimpfte und Genesene gibt es keinerlei Zugangsbeschränkungen. Sie können zumindest derzeit bis zu einer Inzidenz von 200 in jeden Bereich des Stadions, egal ob innen, zum Sitzen oder Stehen. Wer es einfach haben will, hat dazu also auch in Offenbach die Möglichkeit.“ 

Detaillierte Regelungen müssen aber für den Zugang von Getesteten ins Stadion getroffen werden, um das höhere Infektionsrisiko dort beim Zusammentreffen vieler Menschen zu senken – insbesondere, wenn nicht nur Genesene und Geimpfte zusammenkommen. Grundlage hierfür ist das neue hessische Eskalationskonzept. Es beinhaltet ab einer Inzidenz von 100 neue Vorgaben: Großveranstaltungen sind dann im Regelfall fast ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Für manche Bereiche sieht Hessen aber auch die so genannte „3G+“-Regel vor. Das „Plus“ bedeutet, dass Antigen-Schnelltests nicht mehr als Testnachweis anerkannt werden, aber PCR-Tests als Negativnachweis möglich bleiben, wenn diese nicht älter als 48 Stunden sind. PCR-Tests gelten als deutlich zuverlässiger beim Erkennen von Infektionen. Sie bieten damit mehr Sicherheit als Antigen-Schnelltests.

Schon vor dem ersten Saison-Heimspiel am 14. August hatten sich Stadt und OFC darauf geeinigt, dass für die kommenden Wochen grundsätzlich bis zu 7.000 Menschen im Stadion zugelassen sind. Bei ihren jüngsten Gesprächen haben die Stadt und der Verein nun vereinbart, dass diese Zuschauerzahl bis auf weiteres auch bei einer Inzidenz bis 200 beibehalten wird. Für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind allerdings Differenzierungen in zwei Punkten nötig: erstens zwischen den drei Bereichen „Innenbereich“, „normale Sitzplätze“ und „Stehplätze“ und zweitens in Bezug auf die Inzidenz, da diese auf Grund der in Hessen geltenden Regeln weiterhin berücksichtigt werden muss.

Normale Sitzplätze: Hier gilt unverändert und jetzt auch unabhängig von der Inzidenz die 3G-Regel

Die Sitzplätze sind infektiologisch gesehen der einfachste Bereich: Dort kann am einfachsten sichergestellt werden, dass die Abstände gewahrt werden. Hierzu wird in Offenbach mit dem bundesweit bewährten doppelten Schachbrettmuster gearbeitet. Damit ist es möglich, auf Sitzplätzen vorerst grundsätzlich weiterhin Antigen-Schnelltests zu akzeptieren, unabhängig von der Inzidenz. „Auf diese Weise kann der Verein in Offenbach jedem Fan ein Angebot machen: Wer keinen PCR-Test machen möchte und nicht geimpft oder genesen ist, erhält nach Vorlage eines Antigen-Schnelltests einen Sitzplatz“, begründet Stadtrat Martin Wilhelm, der mit Oberbürgermeister Felix Schwenke und Stadtrat Paul-Gerhard Weiß an den Gesprächen mit der OFC-Spitze teilnahm.

Stehplätze: 3G bis Inzidenz 35, zwei Optionen zwischen 35 und 100, ab 100 gilt strikt 3G+

Auf den Stehplätzen herrscht mehr Bewegung als auf Sitzplätzen. Abstände werden nicht immer gut eingehalten. Daher müssen für Stehplätze andere Maßstäbe herangezogen werden als für Sitzplätze. Festgelegt wurde: Unter 35 ist auch auf den Stehplätzen 3G die einfache Zugangsvoraussetzung. Ab einer Inzidenz von 35 bis 100 stehen dem OFC grundsätzlich zwei Varianten zur Wahl:

Variante 1: Bereits ab einer Inzidenz von 35 gilt auf Stehplätzen die Regel 3G+. Einen Stehplatz erhält nur, wer einen PCR-Test nachweisen kann. Die im Vergleich zu PCR-Tests schlechteren Antigentests sind dann ausgeschlossen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren reicht aber weiterhin ein Antigen-Schnelltest. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Test. Für das mehr an Sicherheit bleibt es im Gegenzug unverändert bei 1.840 Stehplätzen (plus 5.160 Sitzplätzen; insgesamt 7.000 Plätze).

Variante 2: Wenn der OFC über einer Inzidenz von 35 noch Antigen-Schnelltests für Stehplätze zulassen möchte, wird ihm diese Option bis zu einer Inzidenz von 100 eingeräumt. Dafür müssen die Abstände vergrößert werden, weshalb die Anzahl der Stehplätze dann um 800 verringert wird (das entspricht 6.200 Tickets fürs Stadion).

Der OFC hat sich für das kommende Heimspiel am 28. August bereits für Variante 1 entschieden, auch wenn die Inzidenz bis dahin noch unter 100 liegen sollte: „Aufgrund der aktuellen Infektionsdynamik wollen wir den Zuschauern einen maximalen Vorlauf an Planungssicherheit geben“, sagt der kaufmännische Leiter des OFC, Andreas Mohr. „Mindestens für das Spiel gegen Ulm ist die Regelung 3G+ die notwendige und wohl auch zwingende Lösung. Natürlich können sich alle Stehplatz-Dauerkarteninhaber, die nicht geimpft oder nicht genesen sind und keinen PCR-Test machen wollen, kostenfrei auf einen Sitzplatz in den Blöcken 14-16 umbuchen.“

Die Auflagen zum Infektionsschutz seien richtig und notwendig, so Mohr weiter: „Aber sie stellen alle Vereine natürlich auch vor enorme organisatorische Herausforderungen. Das trifft kleinere Vereine wie den OFC härter als Vereine in höheren Ligen.“ Erste Clubs wie der 1. FC Köln oder Waldhof Mannheim schwenken deshalb bereits auf eine 2G-Regelung ein, die eine höhere Anzahl von Fans erlaubt. Getestete erhalten dort gar keinen Zugang mehr. „Auch über diese Entwicklung haben Stadt und Verein gesprochen“, sagt Oberbürgermeister Schwenke, der für Freitag, 20. August, eigens eine Sitzung des Hessischen Städtetags beantragt hatte, unter anderem um sich mit anderen Fußballstädten auszutauschen.

Ab einer Inzidenz von 100 entfallen beide Optionen – dann gilt aufgrund des größeren Infektionsgeschehens in Offenbach auf den Stehplätzen eine strikte 3G+-Regelung. Antigen-Schnelltests bieten bei dieser Pandemielage keine ausreichende Sicherheit auf Stehplätzen und werden daher dann nicht mehr für Stehplätze akzeptiert.

VIP-Innenbereich: ab Inzidenz 35 gilt 3G+ in den Innenräumen

Weil Innenräume infektiologisch anders betrachtet werden müssen als Bereiche an der frischen Luft gilt vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik auch im VIP-Innenbereich die Regelung 3G+. Auch dort müssen Kinder unter 6 Jahren keinen Test machen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre reicht ein Antigentest aus. Im VIP-Außenbereich ist kein PCR-Test notwendig, dort können alle Gäste einen Antigen-Schnelltest als Nachweis vorlegen. „Wir bieten für die Gäste des VIP-Bereichs ein Catering im Freien an, sodass auch im VIP-Bereich niemand auf den Stadionbesuch verzichten muss, wenn er keinen PCR-Test, sondern nur einen Antigentest hat“, so OFC-Präsident Wagner.

Keine weiteren zusätzlichen Auflagen ab Inzidenz 100

Abgesehen von der neuen Regelung 3G+ bleiben die anderen Auflagen für das Stadion unverändert. Mit der Einführung der 3G+-Regelung dürfen auch über einer Inzidenz von 100 bis zu 7.000 Fans ins Stadion. OFC-Präsident Wagner: „Wir haben nun insgesamt eine klare Perspektive, um auch bei Inzidenzen deutlich über 100 bis zu 7.000 Zuschauer im Stadion begrüßen zu können.“ Leichte alkoholische Getränke sind sowohl im Public-Bereich als auch im VIP-Bereich weiterhin erhältlich. Außerdem gilt im Stadion wie an allen anderen öffentlichen Orten die Pflicht zum Einhalten von Abständen sowie zum Tragen einer Maske überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. OFC-Präsident Wagner: „Diese Regelung gilt gesetzlich auch für Geimpfte und Genesene. Und weil alle Veranstalter die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren müssen, können wir als Verein auf Dauer nicht wegsehen, wenn einige wenige Fans diese beiden einfachen Regeln nicht einhalten. Auch können wir es nicht akzeptieren, wenn zwischen den Stehblöcken gewechselt wird und zu große Fangruppen ohne Maske dicht beisammenstehen.“

Eine Vorgabe, wie groß eine Gruppe sein darf, gibt es zwar nicht, betonte Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, der ebenfalls an den Gesprächen mit dem OFC teilnahm: „Hier gilt der gesunde Menschenverstand. Auch wenn heute vieles besser ist als vor einem Jahr: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb müssen auch die Fangruppen, die beisammenstehen, sehr klein bleiben. Natürlich wissen wir, dass sich viele Fans bereits vor dem Spiel treffen und zusammen sind. Ich verstehe, wenn dann das Verständnis fehlt, warum sie jetzt im Stadion Abstand halten oder eine Maske tragen müssen. Nicht alle Regelungen sind völlig widerspruchsfrei, das ist bei dieser Fülle an notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie leider unvermeidbar. Aber in dieser Frage ist es eigentlich ganz einfach: Bei einer Großveranstaltung begegnen sich eben nicht nur die Mitglieder einer Gruppe. Sie treffen dort auch auf ganz viele andere Menschen. Deshalb müssen an so einem Ort mit tausenden Menschen andere Vorgaben gelten als beispielsweise in der Gastronomie oder bei privaten Treffen.“

Auf die Definition einer festen Gruppengröße möchte die Stadt verzichten: „Es wäre niemandem geholfen, wenn wir als Stadt eine letztlich auch nicht widerspruchsfreie Zahl festlegen würden, ob jetzt drei, vier oder zehn Leute zusammenstehen dürfen. Man kann es viel einfacher machen: Es gilt, Abstand zu möglichst allen anderen Menschen zu halten. Auf den Stehplätzen genauso wie auf den Sitzplätzen.“

Die OFC-Spitze appelliert deshalb an ihre Fans und Stadiongäste: „Seid bitte vernünftig und vorsichtig!“, so Geschäftsführer Thomas Sobotzik. „Die Veränderungen und die vielen Regelungen durch die Pandemie nerven mich genauso wie viele unserer Fans. Wir sind heute aber schon viel weiter als vor einem Jahr. Gemeinsam stehen wir auch die nächste Zeit durch, wenn alle diszipliniert bleiben.“

Wie lange es bei den vereinbarten Regeln bleiben wird, kann heute noch niemand sagen. „Die jetzigen Entscheidungen gelten bis auf Widerruf, weil die neuen Vorgaben des Landes Hessen vorerst nur bis zum 16. September gültig sind. Danach werden wir weitersehen“, so OB Schwenke. „Grundsätzlich sind die aktuellen Regelungen bis zu einer Inzidenz von 200 freigegeben. Ob wir irgendwann nochmal etwas anders regeln müssen, hängt maßgeblich von den künftigen Vorgaben des Landes ab und davon, wie sich das Infektionsgeschehen und die Lage in den Kliniken entwickelt. Wir bleiben der Linie treu, dass wir nichts auf ewig beschließen, sondern flexibel bleiben und alle Entscheidungen immer wieder passend zur Situation treffen.“

Die aktuellen Regeln in der Zusammenfassung:

Aktuelle Zugangsregelungen fürs Stadion:

Inzidenz

Stehplätze

Sitzplätze

VIP-Bereich drinnen

VIP-Bereich draußen

unter 35

3G

3G

3G

3G

35-100

3G+

3G

3G+

3G

ab 100

3G+

3G

3G+

3G

Hinweise zum Testnachweis:

Getestete und Geimpfte benötigen grundsätzlich keinen Test als Negativnachweis (stattdessen Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Infektion, die mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt). Kinder unter 6 Jahren müssen keine Tests machen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren reicht immer auch ein Antigen-Schnelltest aus! Ab Volljährigkeit muss ein Test gemacht werden, analog der vorausgehenden Tabelle.

Antigen-Schnelltests dürfen höchstens 24 Stunden, PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein.

Weitere Regelungen (immer gültig):

Alkoholkonsum

Ausschank leichter alkoholischer Getränke

Maskenpflicht

Überall dort, wo kein Abstand zu anderen gehalten wird, z. B. auf den Stehplätzen

an den Stadion-Eingängen

auf den Wegen im Stadion

bei der Abholung von Speisen und Getränken

vor und in Sanitärräumen


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