Stadtbetretungsverbot für Eintracht-Fans in Marseille war rechtswidrig

Fußball-Nachrichten
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Das Stadtbetretungsverbot für Eintracht-Fans im September 2018 vor der Europa-League-Partie bei Olympique de Marseille war rechtswidrig.



Am 14. September 2018, sechs Tage vor dem Auftaktspiel von Eintracht Frankfurt in der UEFA Europa League 2018/19 gegen Olympique de Marseille (OM), erließ die Polizeipräfektur Bouches-du-Rhône gegen alle Eintracht-Fans ein Betretungsverbot für das Stadtgebiet Marseille. Da das Spiel aufgrund vorangegangener Verfehlungen von OM-Fans nach einem entsprechenden Urteil der UEFA ohne Zuschauer ausgetragen werden musste, wollten die zuständigen Behörden mit diesem Erlass verhindern, dass die Frankfurter Anhänger ohne Tickets die geplante Fahrt in die französische Hafenstadt antreten. 

Kurzfristig von Eintracht Frankfurt eingelegte Rechtsmittel blieben erwartungsgemäß erfolglos. Dennoch reichte der Bundesligaklub gemeinsam mit der Organisation Football Supporters Europe (FSE) und dem nationalen französischen Fanbündnis ANS Klage vor einem Berufungsgericht in Marseille ein mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Stadtbetretungsverbot feststellen zu lassen.

Drei Jahre und drei Monate später wurde dieser Klage nun durch das Berufungsgericht stattgegeben. Das Gericht kam zu der Feststellung, dass das Betretungsverbot „weder erforderlich noch verhältnismäßig“ und daher „rechtswidrig“ war. Es müsse „für nichtig“ erklärt werden. Eintracht-Justiziar Philipp Reschke kommentiert den späten Erfolg vor dem Berufungsgericht: „Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de