Eintrachts-Fans dürfen nach Lissabon

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Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA hat heute im schriftlichen Verfahren Eintracht Frankfurt aufgrund der Vorkommnisse im UEL-Achtelfinale in Mailand gegen den FC Internazionale zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt.



Der Bewährungszeitraum für die Ausschlussstrafe für das nächste Auswärtsspiel in einem UEFA-Pflichtspielwettbewerb, die nach den Vorfällen im letzten Gruppenphasenspiel bei Lazio Rom am 10.01.2019 verhängt worden war, wurde zudem um ein weiteres Jahr von zwei auf drei Jahre verlängert. Von einem Widerruf der Bewährung sah die Kommission letztmals ab.

„Wir können uns glücklich schätzen, dass man uns noch diese letzte Chance gelassen hat. Ich habe die große Hoffnung, dass nun jeder begriffen hat, wie mit dieser Verantwortung umzugehen sein wird.“ sagt Vorstandsmitglied Axel Hellmann zur Entscheidung der Kommission. „Wir werden nach Abschluss dieses Wettbewerbs – wann immer er für uns beendet sein sollte – intern gemeinsam mit der Fanszene diskutieren, wie es mit Blick auf zukünftige europäische Wettbewerbe weitergeht, um nicht wieder vor einem Zuschauerausschluss zu stehen.“ so Hellmann weiter.


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