Einschulung an den Beruflichen Schulen Gelnhausen

Gelnhausen
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Für mehr als 1.000 junge Menschen beginnt ab dem 30. August 2021 ein neuer Lebensabschnitt an den Beruflichen Schulen Gelnhausen.



Aufgrund der aktuellen Situation wird die Einschulung auch in diesem Jahr zeitlich und örtlich gestaffelt stattfinden. Am Montag, den 30.08.2021 werden zunächst alle Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen (Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Fachschule für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz sowie Fachschule für Sozialwesen) um 8:00 Uhr neu an den Beruflichen Schulen aufgenommen. Die Einschulung für die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) erfolgt ebenfalls am Montag, jedoch erst um 11:00 Uhr.

Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine duale Berufsausbildung beginnen und für die die Beruflichen Schulen Gelnhausen die zuständige Berufsschule sind, wird die Einschulung gestaffelt nach verschiedenen Berufsgruppen im Laufe der ersten Schulwoche an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Detaillierte Informationen dazu befinden sich auf der Homepage der Schule unter www.bs-gelnhausen.de.

Die Einschulung am Montag wird in unterschiedlichen Gebäudeteilen stattfinden. Einen Lageplan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie bereits vorab auf der Schulhomepage sowie an den Zugängen zum Schulgelände. Dort werden Ihnen auch Lehrkräfte bei der Orientierung behilflich sein. Es wird darum gebeten den Hinweisen zu folgen und nur die für die jeweilige Schulform angegebenen Eingänge zu nutzen. Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten beachten bitte die entsprechenden Regelungen zu Test- und Quarantäneverpflichtungen, diese finden Sie im CoroNetz des Main-Kinzig-Kreises unter www.mkk.de.

Zu beachten ist weiterhin, dass in den Schulgebäuden und während des Unterrichts die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht und dass der Schulbesuch den 3G-Regeln unterliegt. Sollten Schülerinnen und Schüler nicht vollständig geimpft sein oder über keinen gültigen Genesenennachweis verfügen, so ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung für den Schulbesuch. Die Schule empfiehlt daher dringend, am ersten Schulbesuchstag einen Testnachweis eines externen Testzentrums vorzulegen. Dieser sollte nicht älter als ein Tag sein. Minderjährige können sich in der Schule nur dann selbst testen, wenn die gültige Einwilligungserklärung für das Schuljahr 2021/22 vorgelegt wird. Das entsprechende Formular steht ebenfalls auf der Schulhomepage zum Download bereit. Die Schule geht auch unter den aktuellen Bedingungen von einem reibungslosen Ablauf der Einschulung aus und wünscht allen einen guten Start.


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