Hanau erhält eine Million Euro für Sanierung des Lindenau-Bades

Großauheim
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Die hessische Landesregierung vergibt 27 Zuwendungsbescheide aus dem SWIM-Förderprogramm für die flächendeckende Modernisierung der hessischen Bäderlandschaft.



Diese erfreuliche Nachricht verkündete Innenminister Peter Beuth (CDU) und nannte eine Gesamtsumme von rund 7,4 Millionen Euro, mit der die Frei- und Hallenbäder auch in aktuell schwierigen Zeiten unterstützt werden.

Einnahmeausfälle durch die Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie belasten die Bäder schwer. Damit die hessischen Bürgerinnen und Bürger aber in absehbarer Zukunft die Freude am Schwimmen in Frei- und Hallenbäder wieder voll auskosten können, kann nun mithilfe der Fördergelder investiert werden. Markus Hofmann, Abgeordneter der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont die vielfältigen Förderoptionen: „Einerseits kann zur Steigerung der Attraktivität eine Erneuerung von Schwimmbecken und Umkleiden vorgenommen werden. Andererseits liegt zur Freude von uns Grünen ein besonderes Augenmerk auf der energetischen Modernisierung von Sanitärtechnik zur langfristigen Kosteneinsparung und zur Verbesserung des Klimaschutzes.“

Im Main-Kinzig-Kreis, welcher von Markus Hofmann im Rahmen seines Landtagsmandats betreut wird, kann sich die Stadt Hanau über eine Förderzusage in Höhe von 1 Mio. Euro freuen. Mit diesem Geld können der Beckenumgang und die Wasseraufbereitung im Lindenau-Bad in Hanau saniert werden. „Dass Kinder die Möglichkeit haben Schwimmen zu lernen, und dass alle Hessinnen und Hessen regelmäßig die Freude am Schwimmen genießen können, ist sehr wichtig. Ein Bädersterben darf es auf keinen Fall geben. Mit dem Förderprogramm machen wir Hessens Bäder fit für die Zukunft“, so betont Markus Hofmann die Wichtigkeit des Programms. Das Land Hessen selbst baut zwar keine eigenen Schwimmbäder, trägt aber gezielt zum flächendeckenden Erhalt von Frei- und Hallenbäder bei.

Das SWIM-Programm läuft von 2019 bis 2023 und stellt insgesamt 50 Millionen Euro für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Beantragung steht Kommunen und Landkreisen sowie deren öffentlich-rechtlichen Unternehmen offen. Auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sind antragsberechtigt. Förderziel ist die Erhaltung von zukunftsfähigen und wirtschaftlich sinnvollen Sportstätten. Auf Maßnahmen, die auf die Senkung der Betriebs-kosten allen voran des Energieverbrauchs abzielen, liegt ein besonderes Augenmerk.


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