„Don´t drink and drive-Academy“ an Ludwig-Geißler-Schule

Hanau
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Unter dem Motto „Nüchtern fahren macht Schule“ zeigte die „Don´t drink and drive-Academy“, DDAD, Berufsschülerinnen und -schülern der Ludwig-Geißler-Schule, LGS, am vergangenen Donnerstag unter anderem an einem Fahrsimulator recht anschaulich die Folgen von Fahrens unter Alkoholeinfluss.



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Die Academy, die unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr, Tarek Al-Wazir, steht, besucht in diesem Jahr neun Berufsschulen in Hessen, darunter auch die LGS. „Die Auszubildenden an unserer Schule sind jetzt in einem Alter, in dem Führerscheine gemacht werden“, weiß der Abteilungsleiter Metall an der Berufsschule, Martin Palzer. Dass die jungen Menschen gerne feiern, weiß der Abteilungsleiter auch. Und da werde dann oft Alkohol getrunken. „Mit der Aktion der DDAD- Academy wollen wir den Schülerinnen und Schülern anschaulich die Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr verdeutlichen“, ergänzt Lukas Schilling von der Academy.

Dafür setzt die Academy ein präpariertes Fahrzeug mit einer Art Projektor auf dem Dach ein. Zunächst rollt es langsam los und simuliert eine Autofahrt über Landstraßen und durch die Stadt. Dabei werden Szenen gezeigt, wie sie sekündlich im Straßenverkehr vorkommen können. Ein Auto startet und biegt auf die Straße ein. Ein Radfahrer fährt gemütlich auf der Landstraße voraus. Das tückische: Der Simulator ist so eingestellt, dass die Fahrerin oder der Fahrer das Gefühl hat, mit 1,1 Promille Alkohol im Blut das Fahrzeug zu lenken oder es zumindest versucht. Denn sehr schnell wird jedem klar, dass das nicht funktioniert und es schon nach kurzer Fahrt zu Unfällen kommt, bei denen nicht nur die Betroffenen, sondern oft auch Unbeteiligte schwere Schäden davontragen oder sogar zu Tode kommen. Zum Glück ist das nur simuliert, führt den jungen Menschen aber sehr anschaulich vor Augen, welche Konsequenzen es hat, wenn beim Fahren Alkohol im Spiel ist.

„Ich habe mit meinem Leistungskurs Chemietechnik der 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums ebenfalls teilgenommen, weil wir in der Q1, die unter anderem wichtige Kohlenstoffverbindungen in Labor und Technik behandelt, gerade die Unterrichtseinheit "Alkohole" bearbeiten“, erzählt Dr. Tanja Mainzer. Ergänzend zu den chemischen Inhalten, bei denen die Schülerinnen und Schüler zum Beispiel im Labor selbst eine Oxidation von Alkohol durchführen und im Theorie-Unterricht dieses Thema am Beispiel Alkoholtester Blasröhrchen oder elektrochemische Messgeräte der Polizei bearbeiten, sei die DDAD-Aktion wichtig im Hinblick auf die persönliche Entwicklung der jungen Menschen, so Dr. Mainzer.

Die Kampagne „DON‘T DRINK AND DRIVE“ (DDAD) zielt darauf ab, insbesondere junge FahrerInnen und FahranfängerInnen zwischen 18 und 25 Jahren über die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Fahrtüchtigkeit aufzuklären, da für diese Gruppe in der Probezeit von zwei Jahren das gesetzliche Alkoholverbot gilt. Ziel der Kampagne sei es, die Gesamtzahl der „Alkoholunfälle“ weiter zu reduzieren und vor allem die Risikokompetenz junger Fahrerinnen und Fahrer zu verbessern. Aktuell thematisiert die Kampagne auch die Gültigkeit der Promillegrenzen für Fahrräder, Pedelecs und die so genannten E-Scooter.

Dass diese Aktion leider notwendig ist, belegt die Statistik. So kam es im Jahr 2020 in Deutschland zu 31.540 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Bei rund 13.000 Unfällen mit Personenschaden wurden etwa 15.500 Menschen verletzt. Insbesondere junge Menschen sind immer wieder unter Alkoholeinfluss an Unfällen beteiligt. So ist die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt. Auch deshalb gilt für junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, ein absolutes Alkoholverbot. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,1 Promille begehen sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mindestens ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge hat. Für Autofahrer, die mindestens 21 Jahre alt sind, liegt die Promillegrenze bei 0,5. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt ein Straftatbestand vor. Nach Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen nehmen männliche Jugendliche zweimal so oft alkoholisiert am Straßenverkehr teil und erleben dabei dreimal mehr gefährliche Verkehrssituationen und Unfälle als weibliche Jugendliche.

Foto: In der Kfz-Lehrwerkstatt der Ludwig-Geißler-Schule wird normalerweise übungshalber an Autos geschraubt. Am vergangenen Donnerstag stand dort der Fahrsimulator der DDAD-Academy, um den Azubis, die selbst am Steuer saßen, anschaulich zu demonstrieren, was es heißt, unter Alkoholeinfluss ein Auto zu lenken.


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