Hof Trages: Keine Rückkehr der Golfer ins Clubhaus

Somborn
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Die Golfer auf Hof Trages werden endgültig nicht mehr ins Clubhaus zurückkehren. Die Vergleichsverhandlungen zwischen der Golfplatz Trages GmbH (GTG) sowie der Hof Trages Immobilienbetriebs GmbH (HTIG), in deren Eigentum und Besitz das Clubhaus steht, und Gutsbesitzer Hubertus von Savigny sind gescheitert.

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Jürgen M. Heberer, Anwalt von GTG-Geschäftsführer Peter Kring, hat dies in einem Schriftsatz vom 21. Mai nun auch offiziell dem 2. Senat am Oberlandesgericht Frankfurt mitgeteilt. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der GTG ein Schadenersatzanspruch gegen die HTIG und gegebenenfalls auch gegen Hubertus von Savigny zusteht.

Zur Erinnerung: Am 26. April hatte das Oberlandesgericht die Vertreter der beiden Unternehmen GTG und HTIG aufgefordert, bis zum 10. Mai einen neuen Pachtvertrag für die Nutzung des Clubhauses auszuhandeln und damit den gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich zu ermöglichen. Auf diesen Pachtvertrag haben sich die Geschäftsführer beider Parteien in einem Vier-Augen-Gespräch am 1. Mai auch geeinigt. In diese Gespräche sollte später auch Hubertus von Savigny involviert werden, dem das an die GTG verpachtete Golfplatzgelände gehört. Ziel der Vergleichsverhandlungen war, zukünftig für Clubhaus und Gelände wieder regelmäßige und durch Bankbürgschaften abgesicherten Pachtzahlungen zu erreichen und Forderungen aus der Vergangenheit zu bereinigen.

Das ist allerdings doch nicht gelungen. Nach dem bereits am 10. Mai die Verhandlungen mit HTIG seitens der GTG schon einmal für gescheitert erklärt wurden, hatte Hubertus von Savigny über seinen Anwalt noch einmal einen Versuch gestartet, zumindest einen Teilvergleich mit GTG zu erzielen. Die wesentlichen Forderungen waren die sofortige Aufnahme der vertraglich vereinbarten Pachtzahlungen für das Gelände von jährlich 220.000 Euro durch die GTG, eine Regelung für die Nachzahlung noch rückständiger Pacht in Höhe von zirka zwei Jahresraten an von Savigny und der Verzicht auf die Schadensersatzansprüche der GTG. Dafür wollte von Savigny auf die Revision zum Bundesgerichtshof verzichten. 

Darauf wollte sich GTG-Geschäftsführer Peter Kring allerdings nicht einlassen. Mit der Wiederaufnahme der Pachtzahlungen für Gelände und Clubhaus war er zwar einverstanden, die Nachzahlung der offenen Pacht lehnte er jedoch strikt ab. Die seiner Meinung nach bestehenden Schadensersatzansprüche seines Unternehmens gegen die HTIG und auch Hubertus von Savigny sollten vom Oberlandesgericht entschieden werden. „Es ist alles gesagt, was zu sagen ist“, hofft Peter Kring nun auf eine für ihn günstige Entscheidung des Oberlandesgericht.

Sollte die Entscheidung über den Schadenersatz allerdings nicht in absehbarer Zeit erfolgen, denkt er bereits über Alternativen nach. „Wir müssen erst wissen, was für eine Zeitspanne wir haben“, plant er wie berichtet den Aufbau eines Containerdorfes mit Umkleidekabinen und Duschen für die Golfer auf dem Parkplatz neben der Maschinenhalle, die derzeit als Clubhaus-Ersatz dient. Allerdings bräuchte er dafür auch wieder die Genehmigung von Hubertus von Savigny, auf dessen Gelände die Container dann stehen würden, sowie die notwendigen behördlichen Genehmigungen.

Eine schnelle Entscheidung des Oberlandesgerichts scheint unterdessen unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter des zuständigen 2. Zivilsenats, Eckhard Bickel, wurde überraschend in den 16. Zivilsenat versetzt. Damit ist binnen kürzester Zeit bereits der zweite von drei Richtern in diesem Senat ausgetauscht worden. Neuer Vorsitzender des 2. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt ist Siegfried Janzen, der sich jetzt allerdings erst in die komplizierte Materie einarbeiten muss.

Foto: Auf dem Parkplatz vor der Maschinenhalle will Golfplatz-Betreiber Peter Kring ein Containerdorf mit Umkleidekabinen und Duschen für die Golfer errichten. In den beiden dort zur Zeit stehenden Containern befinden sich Mobiliar und Unterlagen aus dem bisherigen Clubhaus.


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