Wann ist eine Stadt frei?

Leserbriefe
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Der ehemalige Hanauer FDP-Stadtradt Dr. Ralf-Rainer Piesold, Mitglied des Kreisausschusses, äußert sich in einem Leserbrief zum Länderfinanzausgleich und zu Haushaltsgenehmigungsverfahren.



"Rein formal rechtlich gibt es in Deutschland nur drei freie Städte. Das sind die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen – auch wenn sie Teil des Bundes sind. Alle anderen deutschen Städte unterliegen der Aufsicht der Länder. Diese Aufsicht kann vertretungsweise von Regierungspräsidien oder Kreisen übernommen werden. Letztendlich überwachen aber die Länder ihre Städte und Gemeinden. Deshalb stehen selbst so große Städte, wie München, Köln oder Frankfurt selbst unter kommunaler Aufsicht und man könnte diese als „unfrei“ bezeichnen.

Diese Aufsicht ist auch notwendig, da die Länder seit 1875 für „ihre“ Städte und Gemeinden haften, da man in Deutschland kein Insolvenzrecht für Städte und Gemeinden kennt. Die Kommunalaufsicht ist dementsprechend gezwungen, ihre Aufsichtspflicht, wie z.B. die Haushaltsgenehmigung, wahrzunehmen. In Hessen gibt es mit den sechs Sonderstatusstädten Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, Rüsselsheim und Bad Homburg eine Besonderheit. Diese Kommunen werden nicht von den Kreisen beaufsichtigt, aber die Kreise nehmen gleichwohl Aufgaben für diese Städte wahr. Diese Besonderheit resultiert aus der Größe der Sonderstatusstädte und aus dem Umstand, dass die Daseinsvorsorge unter gewissen Umständen so, ökonomischer realisiert werden kann. Diese Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips ist natürlich sinnvoll, denn selbst für die drei Stadtstaaten übernimmt der Bund einige Aufgaben. Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, dass eine Stadt seine Verteidigung selbst organisieren sollte.

Neben der kommunalrechtlichen Situation wird aber auch die Freiheit einer Kommune dadurch definiert, ob sie sich wirtschaftlich selbst versorgen kann. Bei einer Betrachtung der drei formal rechtlich selbstständigen Städte Berlin, Hamburg und Bremen, fällt auf, dass dies lediglich auf Hamburg zutrifft. Hamburg zahlt in den Länderfinanzausgleich zumindest einen Betrag von 83 Mio. € ein. Berlin erhält einen Betrag von 4,4 Mrd. € und Bremen einen von 740 Mio. €. Man kann deswegen auch sagen, dass sowohl Berlin als auch Bremen „alimentiert“ werden. Sie sind ökonomisch abhängig und somit unfrei. Wenn man diese ökonomische Betrachtung auf die übrigen Städte und Gemeinden überträgt, fällt sofort auf, dass die meisten ebenso „alimentiert“ werden. Ihre wesentlichen Einnahmequellen sind Schlüsselzuweisungen durch das Land, das sich wiederum durch einen kommunalen Finanzausgleich oder Zuweisungen des Bundes finanziert. Gebe es dieses Umlagesystem nicht, wären einige kreisfreie Städte, wie Offenbach in Hessen oder Oberhausen in Nordrhein-Westfalen, nicht existenzfähig. Sie müssten das Schicksal der amerikanischen Stadt Detroit teilen und Insolvenz anmelden. Bei dieser Betrachtung fällt aber auf, dass teilweise kreisangehörige Städte, wie Eschborn oder Neu-Isenburg solche Abhängigkeiten nicht haben. Sie erwirtschaften mehr als sie verbrauchen und „ernähren“ sich selbst.

Diese Städte sind also freier als kreisfreie Städte, die auf die Zuweisungen ihres Landes oder anderer Städte angewiesen sind und bei jedem Haushaltsgenehmigungsverfahren zittern und regelmäßig Haushaltssperren verhängen müssen. Am Beispiel Offenbach sieht man, dass die Kommunalaufsicht sogar Steuererhöhungen im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durchsetzt. Der Grundsteuerhebesatz von 600 ist hier ein schlechtes Signal. Wer also von einer „Befreiung von Fesseln“ spricht, sollte die ökonomische Stärke einer Stadt im Auge haben. Ein Bürger der freien Hansestadt Hamburg liebt seine Freiheit und zeigt das auch gerne, wie man es insbesondere bei dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt feststellen konnte. Er missachtet aber die ökonomische Abhängigkeit. Eine Frankfurter Bürgerin, wie beispielweise die ehemalige Oberbürgermeisterin Petra Roth, erhält ihr politisches Selbstbewusstsein aus der wirtschaftlichen Stärke der ehemaligen „freien Reichstadt“ Frankfurt. Sie wird sich bestimmt nicht als unfrei bezeichnen, weil sie unter „Aufsicht“ des Landes Hessen steht, obwohl die Stadt Frankfurt seitens des Landes stark zur Kasse gebeten wird. Nach meiner Definition ist eine Stadt nur dann frei, wenn sie nicht „alimentiert“ wird. Dazu ist es notwendig, dass sie klug haushaltet und ihre Wirtschaft gut fördert; ökonomische Abhängigkeit reduziert und unnütze Ausgaben vermeidet; das Subsidiaritätsprinzip dann anwendet, wenn es sinnvoll ist und Kooperationen dann sucht, wenn gemeinsam Leistungen besser erbracht werden können."

Dr. Ralf-Rainer Piesold
Hanau

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