Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz

Leserbriefe
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Zum neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz nimmt VORSPRUNG-Leserin Gudrun Born aus Frankfurt in einem Leserbrief Stellung.



"Mit diesem Gesetz der Bundesregierung wurde die Grenze, ab der erwachsene Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, auf 100.000 € Jahreseinkommen festgelegt (das entspricht 8.333 € pro Monat). Diese Regelung begünstigt Söhne und Töchter, deren Eltern in einem Pflegeheim versorgt werden, für alle, die zu Hause pflegen, ändert sich nichts. Die Bundesregierung geht also weiter davon aus, dass 1 nicht nur Söhne und Töchter, sondern Angehörige des 1. und 2. Verwandtschaftsgrades, die zu Hause pflegen, auch künftig unentgeltlich arbeiten, 2 dass sie ihren Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren, auch wenn sie 3 dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder beenden müssen. Dass sie 4, wenn ihre eigenen Rücklagen (bis auf 5.000 € Selbstbehalt) aufgebraucht sind, sich mit der Einstufung als Arbeitslose und der Zuerkennung von ALG II (= Armutsniveau) abfinden.

Dieselbe Bundesregierung betont in der laufenden Rentendiskussion ständig, dass die Alterssicherung der Bürgere/innen nur durch versicherte Erwerbsarbeit zu gewährleisten ist und hat beschlossen, dass selbst die „Mütterrente“ bei nachgewiesener Armut nicht gezahlt, sondern in die Grundsicherung eingerechnet. Solange der Gesetzgeber an diesen Gesetzen nichts ändert, handeln erwerbsfähige Menschen geradezu fahrlässig, wenn sie sich über Jahre auf die unentgeltliche Pflege von Angehörigen einlassen.

2018 waren 3.400.000 Menschen als pflegebedürftig registriert, davon wurden
rd. 76% = 2.584.000 durch Angehörige zu Hause gepflegt und
rd. 24% = 816.000 in Pflegeeinrichtungen durch entsprechendes Fachpersonal.

Wenn sich bei der kommenden Pflegegeneration die Einsicht festsetzt, dass Heimver-sorgung von Eltern die kostengünstigste Variante ist, steht Deutschland eine Pflegekatastrophe bevor, schließlich sind Angehörige, die pflegen, unersetzlich. Es gibt dazu bisher keine Alternative, weder Fachpersonal noch die nötigen Pflegeheime.

Es ist unausweichlich, dass Angehörigen, deren Einkommen unterhalb einer festzulegenden Grenze liegt, künftig bei Übernahme einer Pflege
▪ einen Lohnausgleich erhalten (ohne Rückgriff auf ihre eigenen Ersparnisse)
▪ und Rentenbeiträge, die dem Pflegegrad der Kranken und der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung entsprechen (35 bis 98 Std./Woche 1), auch das ist bisher nicht der Fall."

Gudrun Born
Frankfurt

Hinweis der Redaktion: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Leserbriefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft. Leserbriefe sind immer mit dem Namen und der Anschrift des Autors zu versehen und spiegeln die Meinung des oder der Autoren wider. Die E-Mail-Adresse zur Einsendung von Leserbriefen lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de