"Sehr geehrter Herr Bauer, die Ausstattung der Hanauer Schulen mit schnellem Internet und WLAN folgt den Maßgaben des Bund-Länder-Programms 'Digitalpakt Schule', für den in Hanau insgesamt über 13 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt verausgabt werden. Die Maßgaben dieses Investitionsprogramms wurden durch den Bund und das Land Hessen nach Ausbruch der Pandemie leider nicht im Hinblick an den beschleunigten Bedarf angepasst, sondern 'nur' durch verschiedene Einzelmaßnahmen aufgestockt (Tablets/Notebooks für bedürftige Schüler*innen, Mittel für zusätzliche Netzwerkadministration und Endgeräte für Lehrer*innen).

Software für Online-Unterricht

Zusätzlich zum Schulportal des Landes Hessen hat die Stadt Hanau den Schulen in städtischer Trägerschaft mit dem Programm Microsoft365 eine weitere Online-Plattform inklusive Videokonferenzfunktion allein auf ihre Kosten bereitgestellt. Von anderen weiterführenden Schulen wie Hohe Landesschule und Karl-Rehbein-Schule wissen wir, dass auf dieser Grundlage Online-Unterricht gut und engagiert umgesetzt werden konnte. Mit Microsoft365 können die Schulen den Distanzunterricht gestalten und somit die jeweiligen Stundenpläne abdecken. Bis auf eine Grundschule wurde das Programm an allen Schulen der Stadt Hanau angenommen und ausgerollt. Es liegt auch nach den Maßgaben des Hessischen Kultusministeriums tatsächlich allein in der Gestaltungshoheit der einzelnen Schulen, welches System (Schulportal des Landes oder Software des Schulträgers) oder welche Mischung beider Systeme sie nutzen und in welchem Umfang.

Digitalpakt Schule

Das Förderprogramm´'DigitalPakt Schule' sieht einen klaren Auflauf in der Beantragung vor.

  1. Ausbau mit schnellem Internet ('Glasfaser'). Dabei erhält der Schulträger keine Förderung von Bund und Land. Somit müssen die Schulträger den Glasfaserausbau eigenständig finanzieren.
  2. Inhouse-Ausbau mit W-LAN und der dazugehörigen elektrotechnischen Erneuerung. Diese Erneuerung bzw. der Ausbau ist über den DigitalPakt Schule förderfähig. Nach Anbindung an das Glasfasernetz soll möglichst zeitnah ein sinnvoller und zielgerichteter Inhouse-Ausbau in den angeschlossenen Schulen erfolgen. Auch hierzu bedarf es umfangreicher Vorplanungen und Abstimmungen auch mit den pädagogischen Konzepten der Schulen. Der Schulträger, mit seinem IT-Dienstleister der bhg.it, ist an diesem Punkt mit Hochdruck an der Arbeit (Durchführung von aufwendigen und langfristigen Ausschreibungen, Vorbereitung der benötigten Gremienbeschlüsse).
  3. Parallel wird der Schulträger die Schulen mit völlig neuen, digitalen Anzeigegeräten in allen Klassen- und Fachräumen ausstatten (über 900 Räume). Aufgrund des sehr hohen Auftragsvolumens sind hier die Vorgaben des hessischen Vergaberechts (z.B. Ausschreibungsfristen) zu beachten. Wir gehen derzeit davon aus, dass die ersten Boards nach den Sommerferien 2021 ausgerollt werden können.

Endgeräte für Lehrkräfte

Die Ausstattung mit Endgeräten für die Lehrkräfte ist in einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt, dem sogenannten Annex 3 „Leihgeräte für Lehrkräfte“, vorgesehen. Seitens der Landesregierung wurden erst letzte Woche die Mittelzuweisungen für die einzelnen kommunalen Schulträger konkret benannt. Derzeit laufen Gespräche über die Bestellmodalitäten auf verschiedenen Ebenen. Hierbei sind wir auch auf Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium und dem Staatlichen Schulamt für Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis angewiesen, die allein als Dienstherren über die notwendigen Lehrerdaten verfügen. Nach ersten Rückmeldungen gehen wir nicht von 3.000 Lehrerinnen und Lehrern - wie von Ihnen benannt - sondern von ca. 1.500 Lehrkräften im Schulträgerbereich Hanau.

Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler

Im sogenannten 'Annex 1', dem Programm für 'bedürftige Schülerinnen und Schüler' hat der Schulträger ein Budget für knapp 2.000 Endgeräte erhalten und diese im Herbst letzten Jahres an die Schulen ausgeliefert. Diese Geräte wurden vorbereitet und 'startklar' ausgehändigt. Selbstverständlich müssen die einzelnen Schulen diese Geräte in ihre digitale Schulumgebung einpflegen. Dabei unterstützt das neugegründete Schulteam der bhg.it die Schulen nach Kräften. Zudem haben alle Schulen eine dezidierte Bedienungsanleitung (HandsOn) und einen Musterleihvertrag erhalten, um eine geordnete Verteilung sicherzustellen. Die Verteilung der Geräte hat durch die jeweiligen Schulleitungen zu erfolgen.

Schulische IT-Koordinatoren

Abstimmungsgesprächen der hessischen Schulträger mit Vertreter*innen der Hessischen Landesregierung entnehme ich, dass das Hessische Kultusministerium die lokale Administration (z.B. von Online-Zugängen für Schüler*innen und Lehrkräfte sowie von Endgeräten) bis hin zum sogenannten First-Level-Support (Problemidentifikation und Lösung einfacher Probleme) nicht bei den Schulträgern sondern allein bei den schulischen IT-Koordinatoren sieht und dafür demnächst die Mittel im Landeshaushalt aufstocken will.

Städtischer IT-Dienstleister

Wie oben beschrieben, bedient sich der Schulträger Hanau für seine Aufgaben (insb. Netzwerktechnik und IT-Ausstattung der Gebäude) im Rahmen des Digitalpakts Schule eines IT-Dienstdienstleisters. Dies ist die bhg.it  (Beteiligungsholding Hanau GmbH), die per Stadtverordnetenbeschluss mit der Umsetzung aller Maßnahmen im Rahmen des DigitalPaktes beauftragt wurde. Dabei sind allein für die Hanauer Schulen 5 Stellen im sogenannten 'Schulteam' der bhg.it zusätzlich eingestellt worden. Bei größeren Aufgabenstellungen und Herausforderungen steht das gesamte Know-how der bhg.it zur Verfügung.

Mobile WLAN-Router

Mobile WLAN-Router können in begrenzten Einzelfällen eine Übergangslösung darstellen. Allerdings können auf diese Geräte nicht alle Schülerinnen und Schüler zugreifen, da es bei solch Geräten sonst zu Kapazitätsengpässen im Datendurchsatz kommt. Das heißt, für eine Klasse der gymnasialen Mittelstufe wäre empfohlen, bis zu drei solcher Geräte aufzustellen. Zudem kommt es bei Videokonferenzen primär auf hohe Upload-Geschwindigkeiten an, die die Router, über eine mobile Funkverbindung (LTE) in dieser Art und Güte nicht zufriedenstellend leisten.

So sehr ich verstehe, dass Sie Herr Bauer vor allem die Klassen und die Schule Ihrer Kinder im Blick haben, muss ich alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Hanau betrachten. Wir haben in Trägerschaft der Stadt Hanau 27 Schulen mit rund 18.000 Schülerinnen und Schülern in über 900 Klassen- und Fachräumen. Bei nur 2 solcher Geräte pro Klassenraum müssten demnach 1.800 Geräte parallel laufen. Bei den von Ihnen genannten Kosten von „100 € pro Monat“ beliefe sich der Kostenaufwand auf 180.000 € pro Monat und somit auf rund 2,16 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld müsste aus dem DigitalPakt Schule abfließen und somit dem absolut wünschenswerten Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen fehlen.

Unterstützungsangebote

Zum Thema Unterstützungsangebote müssen wir aufgrund der Zuständigkeiten auf den Dienstherren der Lehrkräfte verweisen, da das Kultusministerium, respektive die Staatlichen Schulämter für sämtliche Unterstützungsangebote, wie Lehrerfortbildung und Unterrichtsplanung verantwortlich sind und darauf auch besteht! Trotzdem habe ich die Volkshochschule der Stadt Hanau gebeten umfangreiche Schulungsangebote insbesondere zum Thema Microsoft 365 zu entwickeln. Diese fanden und finden mittlerweile in enger Abstimmung mit dem Staatliche Schulamt statt. Auch stehen wir in regem Austausch mit dem Medienzentrum Hanau, der Fachberatung für Medienbildung und dem Staatlichen Schulamt, um Technik und Pädagogik möglichst sinnvoll zu einander zu führen. Die IT-Steuerungsgruppe aus Mitgliedern aller eben genannten Akteuren ist hier ein zentrales Organ zur Prozessabstimmung. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen ein wenig zur Aufklärung in ein wichtiges und hochkomplexes Themenfeld geben."

Axel Weiss-Thiel
Hanau

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