Straßenbeiträge mit Grundsteuererhöhung bezahlen?

Leserbriefe
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Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge kommentiert VORSPRUNG-Leser Heinz Ullrich in seinem Leserbrief.



"Endlich kommt von dem fachkundigen Kommunalberater Jens Weyer die klare Aussage, dass höhere Grundsteuerhebesätze in einer Gemeinde  nicht zwangsläufig zu höheren Steuereinnahmen führen. Dazu ein stark vereinfachtes Beispiel: Der Nivellierungshebesatz bei der Grundsteuer liegt in Hessen bei 365 Prozent. Wer wie  Gründau mit 200 Prozent darunter liegt wird vom Land Hessen 'bestraft' weil Gründau dann weniger Geld vom Land bekommt. Wenn der Hebesatz wie in Gelnhausen bei 450 Prozent liegt, werden die Gelnhäuser 'bestraft', weil die Grundsteuereinnahmen über 365 Prozent vom Land Hessen wieder weggenommen werden. Das liegt an einer sogenannten Steuerkraftmesszahl, wie Herr Weyer in dem Presseartikel klar und deutlich erwähnt. Deshalb würde es Sinn machen, wenn Herr Weyer interessierte Bürger und vor allem den neuen Haupt- und Finanzausschuss in Gelnhausen über diese eigentlich altbekannten Umlageregelungen  informieren würde. Die Sprüche von Gelnhäuser Kommunalpolitikern von den geringeren Gewerbesteuereinnahmen gegenüber 2019 nerven nur noch. Denn es wirkt sich nach dem Umlageverfahren nicht auf die Nettosteuereinnahmen der Stadt Gelnhausen aus. Wenn man Geld für sogenannte 'Investitionen' braucht, sollte man sich Gedanken über die Ausgaben einer Gemeinde machen."

Heinz Ullrich
Gelnhausen

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