"In einem Leserbrief im Vorsprung vom 30.09.2021 wird das Horrorszenario eines 'nicht absehbaren finanziellen Risikos für die Stadt und die Bürger' gezeichnet mit dem durchsichtigen Ziel, die Stadtverordneten zur Änderung des gültigen Bebauungsplans Mittlauer Weg zugunsten der privilegierten Anwohner zu nötigen.

Es ist zwar richtig, dass jeder Architekt mit Mindestqualifikation um die rechtliche Bindungswirkung eines beschlossenen Bebauungsplans weiß. Es ist ebenso richtig, dass jeder Beamte einen Eid geleistet hat, die Gesetze der Bundesrepublik einzuhalten und nach dem Beamtengesetz für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen einzustehen hat. Es wäre deshalb auch richtig gewesen, dass das Bauamt schon bei dem ersten Gedanken an den Verkauf von Grünflächen in beträchtlichem Umfang sein Veto hätte einlegen müssen und vor dem Verkauf auf Änderung des Bebauungsplans hätte dringen müssen. Ob da familiäre Verflechtungen, schlichte Unkenntnis oder Überheblichkeit die Bauverwaltung an einem Veto gehindert hat, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls trägt das Bauamt die dienstrechtliche Verantwortung dafür, dass die Situation im Mittlauer Weg überhaupt so entstehen konnte, wie sie jetzt ist.

Die Drohung mit einer Klagewelle erweist sich dennoch sofort als Seifenblase, wenn man andererseits bedenkt, dass ja auch die Bauherren im Mittlauer Weg – zwangsläufig – Kenntnis vom bestehenden Bebauungsplan hatten und also wussten, dass der Verkauf unrechtmäßig erfolgt – egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. Ob ein Geschäftspartner eines wissentlich illegalen Geschäfts vom anderen Geschäftspartner nachträglich Schadenersatz fordern kann, darf bezweifelt werden. Auch sind die Eigentümer durch die anstehende Wegnahme der Zäune ja nicht in der Nutzung und auch nicht an der Pflege ihrer zugekauften/gepachteten Grünflächen gehindert und in sofern dürfte der tatsächliche Schaden kaum den Zeitwert der Maschendrahtzäune übersteigen.

Möglicherweise hätte man sich bei der Mediation etwas kompromissbereiter zeigen sollen."

Michael Neitzert
Hanau

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