Eine "Alternative" für Toleranz und Wirklichkeit

Leserbriefe
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Das von der politischen Spitze des Main-Kinzig-Kreises initiierte Bündnis gegen die "Montagsspaziergänge" (wir berichteten) kommentiert VORSPRUNG-Leser Dr. Gerhard Stehlik in seinem Leserbrief.



"Die Unterzeichnenden unterstellen den Teilnehmenden ... wer sich dieser Gruppe anschließt, solidarisiert sich mit verbaler und körperlicher Gewalt. Das ist eine Unterstellung, die nach einer Klage auf Unterlassung ruft. Doch welcher normale Bürger will sein Geld dafür verschwenden? Die Erklärung hat die Überschrift 'Erklärung für Offenheit, Respekt und Solidarität'. Das ist eine glatte Irreführung. Es ist ein politischer Aufruf der Exekutiv-Gewalt. Das zeigt ganz klar die Lister der Erstunterzeichner beginnen mit Landrat, Oberbürgermeister und allen 28 Bürgermeistern. Von den 1182 Unterzeichner (Stand 14, Januar 2022 um 20:00) haben sich folgende Parteimitglieder namentlich genannt: SPD 35, Bündnis 90/ Die Grünen 14, Die Linke 4, CDU 5, FDP 3 und AfD 0.

Bezeichnend ist, wie viele Unterzeichner sich mit Attributen schmücken wie 'Stadt' (97) wie Stadtverordnete, 'Gemeinde' (74) wie Gemeindevertreter, 'Kreis' (36) wie Kreistagsabgeordneter oder 'Orts' (37) wie Ortsbeirat. Darunter sind viele gemeinnützige Vereine, die Spenden sammeln (ca. 15) wie der Verein 'Hand aufs Herz e.V.'. Ich werde das bei meinen Spenden zu würdigen wissen.

Den 'Mitläuferinnen und Mitläufern' in Anbetracht der vielen sich widersprechenden Aussagen der Exekutivgewalten und der Massenmedien über mögliche Massnahmen gegen das Grippevirus zu unterstellen, sie machten sich keine eigenen kritischen Gedanken, sondern solidarisieren sich mit 'Gruppen' wie Rechtsextremen, ist ein politisches Desaster, welches noch mehr Wähler vom Wählen fernhalten wird  oder sie nach 'Alternativen' suchen lässt. Solche sind heute wählbar wie die AfD oder die neue Partei 'dieBasis'.

Die Exekutivgewalten tun so, als könnte der Staat 'Corona besiegen' und so den Tod von Menschen verhindern. Das ist das Vortäuschen einer Art von Sozialversicherung gegen den Tod. Dabei sollte die erste Lehre der Exekutive in einer Notlage sein, dass jeder an erster Stelle dazu verpflichtet ist, sich selbst zu retten und sich nur dann von anderen retten zu lassen, wenn er schwer erkrankt oder verletzt ist.

Nicht der Staat hat 'Allgemeinverfügungen' zu erlassen, sondern die Eigentümer von Häusern für Kranke, Alte und Bedürftige und dgl. haben Hausordnungen zu erlassen, welche Personal und Insassen so gut  - wie nach dem Stand der Vorsorgemedizin  - möglich schützen. So ein Verhalten entspräche der Bürgerlichen Selbstverwaltung im klassischen Sinne der Europäischen Aufklärung."

Dr. Gerhard Stehlik
Hanau

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