Mittlauer Weg: Millionenschwere Schadenersatzforderungen?

Leserbriefe
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Die neueste Entwicklung zum Baugebiet "Mittlauer Weg" in Gelnhausen-Meerholz kommentiert VORSPRUNG-Leser Michael Neitzert, ehemaliger Technischer Leiter der städtischen Hallen- und Veranstaltungs-GmbH (HVG) in Gelnhausen, in seinem Leserbrief.



"Da holen der Bürgermeister Glöckner (FDP) und der Stadtverordnete Desch (SPD) unisono schon wieder die Erzählung aus Trump’s Märchen von möglichen 'millionenschweren Schadenersatzforderungen' der zwanzig (!!!) privilegierten Anwohner gegen die Stadt Gelnhausen aus der Schublade. Richtig ist: Laut Städte und Gemeindebund wurden vor dem Stopp durch die BG Erweiterungen im Gesamtwert von rund 120.000 Euro verkauft. Im Falle einer kompletten Rückabwicklung wäre also von der Stadt auch nur genau dieser Betrag zurück zu erstatten. Es wäre dadurch nicht mal ein Schaden entstanden, weil die Stadt das Geld ja vorher eingenommen hat. Wo hier ein Millionenschaden zu sehen ist, bleibt das Geheimnis der Herrn Desch und Glöckner.

Richtig ist: Es mag sein, dass die Grundstücksverkäufe an sich vielleicht gerade noch rechtens sind, die vertragliche Zusicherung der Einzäunung ist es jedenfalls nicht. Die Verwaltungshandelnden waren nie berechtigt, den Bebauungsplan ohne Durchführung des vorgeschriebenen Änderungsverfahrens eigenmächtig wesentlich zu ändern. Gelegentlich hilft – auch dem ehemaligen Kreisbauamtsleiter - ein Blick ins Gesetz, hier zum nachgoogeln: §214 Baugesetzbuch: Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans, §44 Verwaltungsverfahrensgesetz: nichtiger Verwaltungsakt, oder BGB § 139: Teilnichtigkeit. Sollten der Stadt tatsächlich 'millionenschwerer Schaden' entstehen, dürften vor allem Bürgermeister Stolz (SPD), Bürgermeister Glöckner (FDP) und ein bekanntes SPD-Vorstandsmitglied und hoher Verwaltungsbeamter der SEG dafür zur Verantwortung zu ziehen sein. Deshalb sollte Herr Desch (SPD) vielleicht etwas behutsamer mit solchen Androhungen umgehen, das könnte schwer nach hinten losgehen. Es darf auch die Frage gestellt werden, ob es sich bei den vom Bürgermeister Glöckner ins Leben gerufenen 'Planungswerkstätten' um eine tatsächlich völlig uneigennützige politischen FDP- Lobbyarbeit zugunsten der absoluten Minderheit einer handvoll privilegierten Eigentümer handelt.

Richtig ist: Alle 'Umgestaltungen', die von den privilegierten Eigentümern vorgenommen wurden, sind im vollen Wissen um deren Unzulässigkeit und damit in vollem Umfang nur auf eigenes Risiko erfolgt. Die Forderung nach Schadenersatz für Gartenhütten, eigener Bepflanzung und anderer völlig willkürlichen Eigenmächtigkeiten entbehrt jeder Grundlage. Im Gegenteil ist es so, dass den Eigentümern bei den jetzt von der Bauaufsicht festgestellten Abweichungen nicht nur Rückbau, sondern ggfls. sogar Bußgeld droht. Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz: §213 Baugesetzbuch Ordnungswidrigkeit Abs. 3, Bußgeld bis €10.000,00. Außerdem könnten der von der BI im Brustton der Überzeugung geforderte Schadenersatz als Schuldanerkenntnis gesehen werden und ebenfalls schwer nach hinten losgehen. Anstatt dem Bauausschuss mit Krieg zu drohen, sollte man hier doch den Ball lieber etwas flach halten.

Richtig ist aber auch: Um es gleich vorweg zu nehmen: Nein, der 'zu groß geratene Spielplatz' ist von alledem nicht betroffen. Zum einen zählt ein Spielplatz im weiteren Sinn ebenfalls zu Erholungsflächen insbesondere für Kinder und zum anderen ist er ACHTUNG BI: für alle zugänglich und dient damit unbestreitbar dem ACHTUNG BI: Gemeinwohl!. Die Stadt wird hier ggfls. unter Hinweis auf die vorhandenen Ökopunkte ohne weiteres eine Ausnahme bei der Bauaufsicht erwirken können."

Michael Neitzert
Hanau

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