Streit um Gründauer Kita: "Gibt es hierzu Aktenvermerke?"

Leserbriefe
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Zur Diskussion über die Kita am Kirchberg in Gründau (wir berichteten) meldet sich VORSPRUNG-Leser Marcus Marx, Fraktionsvorsitzender "Konservativen Bürger Gründau" (KBG) in der Gemeindevertretung, mit diesem Leserbrief zu Wort.



"Wenn ich die Presseberichterstattung der vergangenen Tage richtig interpretiere, auch aufgrund der destruktiven Informationspolitik des Gründauer Bürgermeisters gegenüber den vom Volke gewählten Mandatsträgern, dann stellen sich meinen Kollegen und mir folgenden Fragen:

1. Gibt es hierzu in der Verwaltung einen „sauberen“ Verwaltungsvorgang, der durchpaginiert ist?

2. Oder wird der Vorgang in einem der berüchtigten, bunten Schnellhefter geführt?

3. Gibt es in dem Vorgang eine chronologische Aufzeichnung über die geführten Gespräche und Gesprächsvermerke bzw. Gesprächsnotizen?

4. Wann wurde der Gemeindevorstand erstmalig in welcher Art und Weise über Vertragsverhandlungen, spätere Gespräche und das aktuell vorhandene Problem informiert?

5. Aus meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich es so, dass zur ordnungsgemäßen Führung eines Vorgangs / einer Akte auch entsprechende Vermerke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören. Ist dies in der Gründauer Verwaltung anders?

6. Der Presse entnehme ich, dass es wohl so war, das der Hauptamtsleiter und der Bürgermeister Vertragsgespräche geführt haben. Gibt es hierzu Aktenvermerke? Wurde der Gemeindevorstand zeitnah und umfänglich informiert. Wieviele Gespräche hat es mit dem Vertragspartner gegeben? Wieviele Entwürfe mit wievielten Änderungen hat es bislang gegeben?

7. Ein Anwalt bestätigte mir, dass die zeitlichen Abläufe, um die es hierbei geht, sehr unüblich sind. Regelmäßig wird auch in der Kommunalpolitik von einem Endtermin - das wäre hier die Eröffnung der Kita - der Prozess nach hinten zurückgerechnet. Sodann wird die Beteiligung der notwendigen Gremien zeitlich strukturiert. Ich frage mich, ob es hierfür überhaupt einen Projektfahrplan - wie z. B. bei Bauvorhaben - gegeben hat?

8. Bemerkenswert ist weiterhin für mich, dass jetzt Kinder auf der Straße stehen und deren Eltern die Betreuung selbst bis zu einer finalen Lösung, die angeblich zeitnah erfolgen soll, organisieren müssen. Hier stellt sich ja wohl deutlich die Haftungsfrage, ob nämlich der Träger der Kita oder auch die Gemeinde, vielleicht sogar beide den Eltern der angemeldeten Kinder für die Mehrkosten haften?

9. Der Bürgermeister und der erste Beigeordnete - im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters - tragen hier als Behördenleiter und Vorsitzende des Kollegialorgans Gemeindevorstand die Organisations- und Anordnungsverantwortung. Möglicherweise - darauf könnten Eltern ja kommen - könnte hier am Ende nach einer Lösung fahrlässiges Verhalten der Fall sein - was ich nicht hoffen möchte! Amtshaftung?

10. Als Gemeindevertreter, der ich jetzt seit über 1,5 Jahren Verantwortung trage, der ich selbst seit mehreren Jahren Personal- und Organistionsverantwortung trage, wundert mich das alles sehr! Ich frage mich auch, ob es hier beim Posteingang der Gemeinde Gründau ein Vieraugenprinzip beim Abzeichnen der Post zwischen dem Bürgermeister und Hauptamtsleiter gibt oder wie die interne Verwaltungskommunikation über das dazwischenliegende Vorzimmer läuft."

Marcus Marx
Gründau

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