"An alle Wählerinnen und Wähler, ich verfasse diesen Leserbrief als ehemalig langjähriges FWG Mitglied der Gemeindevertretung und Wahlhelfer in Biebergemünd. Ich bin entsetzt und empört über das Erfrischungsgeld in Höhe von 240 €, das bei der Berlinwahl gezahlt wurde. Während in meiner Zeit als Wahlhelfer lediglich 30 € gezahlt wurde, wurden in Berlin das Achtfache ausgezahlt. Ich habe jahrelang als Wahlhelfer bei vielen Wahlen mitgewirkt, und es war immer eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns freiwillig engagieren und dafür nur eine symbolische Aufwandsentschädigung erhalten. Es war nie unser Ziel, damit Geld zu verdienen, sondern es war eine Möglichkeit, um die Demokratie und die Wahlen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen und zu unterstützen.

Dieses Berliner Erfrischungsgeld muss nicht versteuert werden und entspricht deshalb im Mittel einem Bruttoverdienst von mehr wie 300 €. Eine hyperinflationäre Entwicklung, mit der man sich nicht nur „erfrischen“, sondern ganze Partys abhalten kann. Berlin hat hierfür mehr als 10.000.000 € aufgewandt, was angesichts der aktuellen desaströsen finanziellen Lage dieser Stadt, die zum überwiegenden Teil am Tropf des Finanzausgleiches der Länder hängt, ein schier unglaublicher Vorgang ist. Zur Information: Berlin erhält mit aktuell 4,2 Milliarden € p.a. fast 40 % des gesamten Länderfinanzausgleiches.

Berlin ist nicht „sexy“, Berlin ist maßlos, Berlin ist verantwortungslos, Berlin hat abgewirtschaftet, Berlin hat auf der ganzen Linie versagt!

Die 240 € wurden von den Verantwortungslosen in Berlin wohl deshalb so hoch angesetzt, weil man die Befürchtung hatte, dass erneut zu wenig Wahlhelfer zur Verfügung stehen. Die notwendige Wahlwiederholung nach der vorherigen Katastrophenwahl sollte wohl nicht erneut in den Berliner Sand gesetzt werden. Sollte dies zum Benchmark für alle zukünftigen Wahlen in Deutschland werden, sind Wahlen absehbar nicht mehr finanzierbar. Die Berufung zum Wahlhelfer kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Behörde. Der bzw. die Wahlberechtigte ist dafür beweispflichtig. Wurde dies bei der vorherigen Wahl, wo es ja zu vielen Ablehnungen kam, so gehandhabt? Wohl kaum! Die Auszahlung von 240 € ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Demokratie engagieren. Es ist wichtig, dass die Arbeit von Wahlhelfern angemessen gewürdigt wird, aber diese übertriebene Aufwandsentschädigung ist unangemessen und zeigt die ganze Hilfslosigkeit der Berliner Politverantwortungslosen.

Muss Demokratie eigentlich immer mehr Geld kosten? Ich hoffe, dass meine Empörung über diese übertriebene Aufwandsentschädigung geteilt wird und dass sich die verantwortungslosen Verantwortlichen Gedanken darüber machen, wie man in Zukunft die ehrenamtliche Arbeit von Wahlhelfern angemessen wertschätzen kann."

Alfons Link
Biebergemünd

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