"Derzeit liegt der Vorentwurf eines Bebauungsplanes mit allen Detailunterlagen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur jedermann Einsicht offen. Der Geltungsbereich soll große Teile der Unterstadt mit dem ehemaligen „Johgelände“ dem Umfeld des Bahnhofes, dem Ärztezentrum und weitere größere Flächen einbeziehen. Ein Bebauungsplan macht insbesondere Sinn, wenn eine unbebaute Fläche städtebaulich nach den Vorstellungen einer Stadt geordnet werden soll. Genau das trifft hier nicht zu. Sieht man sich vor Ort die Bebauung an, stellt man fest, dass bis auf wenige Flächen bereits alles bebaut ist. Der sich im Laufe der Jahrzehnte entwickelte Baubestand ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude hinsichtlich Nutzungsarten und Größe!

Ein unbefangener  Besucher von Gelnhausen wird als ersten Eindruck nicht gerade eine optisch positive Offenbarung der Stadt wahrnehmen, um es vorsichtig zu umschreiben. Es ist eine krasse Fehleinschätzung, dass sich dies durch Inkraftsetzung des derzeit vorliegenden Bebauungsplanentwurfes zukünftig ändern wird! Die in den veröffentlichten Unterlagen vorgesehene unfassbare Anzahl von theoretischen Festsetzungen führt gerade nicht dazu, dass die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung positiv beeinflusst wird. Im Gegenteil, die Stadt legt sich unnötig weitere Fesseln an, die sich aus baurechtlicher Sicht in künftigen Baugenehmigungsverfahren keinesfalls positiv auswirken. Es würden den Inhalt eines Leserbriefes bei weitem sprengen, um dies verständlich im einzelnen zu erklären.Fakt ist jedenfalls, ein solcher Bebauungsplan ist in großen Teilen sinnlos und dazu sehr teuer! Die Stadt Gelnhausen gibt mal wieder unnötig Geld aus, dass für andere wichtigere Aufgaben erheblich besser eingesetzt werden könnte!

Vorrangig sollten Mittel bereit gestellt werden, um endlich den Abbruch der Joh Bauruine zu vollziehen! Dann würde allein für die freie ehemalige Johfläche und nur für diese, ein Bebauungsplan Sinn ergeben. Als Eigentümer hat die Stadt hier alle Möglichkeiten ihre Bebauungsvorstellungen auch ohne teure europaweite Ausschreibung und einen Großinvestor endlich zu realisieren. Für die weit grössere Fläche im vorliegenden B-Plan Entwurf bildet die bestehende Bebauung den Maßstab dessen, was hier künftig baurechtlich zulässig ist. Das formulierte Ziel einer Verdichtung durch Handel, Gastronomie, Kultur-u. Bildungseinrichtungen, sowie Wohnraum im hier unbeplanten Innenbereich ist jederzeit  möglich, wenn denn die Eigentümer der Grunstücke dies denn auch möchten. Bauplanungsrechtliche Rechtsgrundlage ist hier § 34 Baugesetzbuch!

Die beiden vorgesehenen öffentlichen Parkhäuser 1+2 wären sofort realisierbar. Dagegen sind die städtischen Wunschvorstellungen, bestehende Spielhallen, Wettbüros oder Musiklokale, sogenannte „Vergnügungsstätten“, zeitnah aus der  Südstadt verbannen zu können, unrealistisch! Diese haben Bestandsschutz bis zur Nutzungsaufgabe, sofern aus der Vergangenheit eine Genehmigung vorliegt. Der „Uralt Bebauungsplan“ in einem Teilbereich aus den 80iger Jahren ist im übrigen funktionslos und würde keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten. Er sollte somit auch nicht mehr als Grundlage künftiger Genehmigungsverfahren dienen.

Mein Fazit: Mit fehlgeleitetem Aktionismus kann man sich selbst ein Bein stellen und ungewollt neue Hindernisse aufbauen. Gut gemeinte Ziele können somit weiter verzögert werden!"

Peter Koch
Gelnhausen 

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