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"Für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform hat das Hessische Finanzministerium für Biebergemünd eine Absenkung des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B von 220 % auf künftig 150,47 % empfohlen. Diese Absenkung soll die auf breiter Front erhöhten Messbeträge wieder ausgleichen. Wie die entsprechende Vorlage zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2024 allerdings zeigt, will die Gemeinde Biebergemünd eine entsprechende Reduzierung nicht umsetzen, sondern auch künftig den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 220 % belassen. Das würde rein rechnerisch eine durchschnittliche Erhöhung der Grundsteuer im Vergleich zu 2024 um fast 50 % bedeuten. Anhand der bereits zugestellten Messbeträge kann sich jeder Grundstückseigentümer oder Mieter ausrechnen, welche Erhöhung im nächsten Jahr auf ihn zukommen wird.

Für mich ist die Erhöhung der Grundsteuer B um fast 50 % für eine finanzstarke Gemeinde wie Biebergemünd nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht wäre es angemessen, vor einer Erhöhung zuerst einmal den Haushalt der Gemeinde auf Einsparmöglichkeiten zu durchforsten. Eine sinnvolle Möglichkeit wäre künftig auf kostspielige Planungen zu verzichten, die sowieso niemals eine Chance auf eine Umsetzung haben. Als Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit erinnere ich hier an Planungen für die 70 m lange Brücke über die Bieber zur Anbindung des Neubaugebiets „Burgwerksrain“. Dieses Projekt soll ebenfalls in der nächsten Sitzung eingestampft werden, damit waren die hohen Ausgaben für die Planungen völlig sinnlos. Nun werden wir als Bürger zum Ausgleich durch eine Erhöhung der Grundsteuer zur Kasse gebeten."

Dr. Berthold Andres
Biebergemünd

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