12.661 Betten in hessischen Kliniken frei

Die Zahl der positiv auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 getesteten Menschen steigt in Hessen weiter moderat an. Ebenso steigt die Zahl der an COVID-19 erkrankten und stationär Aufgenommenen. „Unser wichtigstes gemeinsames Ziel bleibt, die Zahl der Menschen, die schwer erkranken und stationär versorgt werden müssen, so niedrig wie möglich zu halten, damit unser Gesundheitssystem sie alle versorgen kann“, betont der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.

Übersicht bestätigter SARS-CoV-2-Fälle in Hessen
Die Zahl der bestätigten Infektionen ist hessenweit, Stand 16. April, 14 Uhr, auf 6.590 Personen gestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 4 % oder 256 Personen im Vergleich zum Vortag. Die Zahl der Todesfälle, die auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 zurückgeführt werden, stieg in Hessen auf 192 Personen, das sind 18 Todesfälle mehr als am Vortag.

Überblick Belegungsanzahl COVID-19 in Krankenhäusern
Mit Stand vom 16. April 2020, 11:00 Uhr, sind in den hessischen Krankenhäusern 12.661 Betten frei (stationäre Betten inklusive der Beatmungs- und Intensiv-Überwachungsbetten). Dies sind 611 Betten weniger als noch am 6. April (13.272). Die Gesamtzahl der COVID-19 Patienten in den hessischen Krankenhäusern liegt bei 917 Patienten, davon sind 253 Personen beatmungs- und intensivüberwachungspflichtig. Die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Betten mit Beatmung konnte erneut erhöht werden und liegt jetzt bei 2.187 Betten – 626 mehr als noch am 23. März (1.561 Bestand aller Plankrankenhäuser in Hessen). Derzeit gibt es 844 freie Beatmungsbetten in hessischen Krankenhäusern.

Die Basisreproduktionszahl R0
Die Basisreproduktionszahl R0 ist hilfreich, um die mögliche weitere Ausbreitung einer Epidemie einzuschätzen. Diese Maßzahl gibt an, wie viele weitere Menschen im Schnitt von einer einzelnen infizierten Person angesteckt werden. In Hessen liegt diese Zahl aktuell schätzungsweise bei 1,1.

Schneller testen mit der „Pool-Methode“
Bei dem sogenannten „Pool-Test“ handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Abstriche von mehreren Testpersonen zusammen untersucht werden können. Bei einem negativen Ergebnis gilt dies zuverlässig für sämtliche Teilnehmer der Kleingruppe, die zusammen getestet wurde. Ist der „Pool-Befund“ positiv, werden Einzeltests mit allen vorher genommenen Rückstellproben der Kleingruppe durchgeführt. Hierzu spezifiziert Prof. Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie der Uniklinik Frankfurt: „Auch wenn Laborkapazitäten begrenzt sind, bietet die Pool-Testung die Möglichkeit zu einer deutlichen Ausweitung der Tests. Die Testkapazitäten können dadurch mindestens mit dem Faktor zehn gesteigert werden – damit sind deutlich flächendeckendere Tests möglich.“

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