Corona-Lage: 3 Tote und 123 neue Infektionen

Corona-Lage: 3 Tote und 123 neue Infektionen

Am Samstag hat das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises 123 laborbestätigte Neuinfektionen mit dem SarsCoV-2-Virus gemeldet, außerdem gab es drei weitere Todesfälle. Der Sieben-Tages-Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis sinkt leicht von 248 am Vortag auf 247. Die Verstorbenen wohnten in Hasselroth (2) und Hanau. Damit liegt die Gesamtzahl der Menschen, die sich seit März nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, bei 8.428. Als infektiös eingestuft werden 1.935 (Vortag: 1.9470) Personen. 6.374 Menschen haben die akute Virusinfektion überstanden. 119 Menschen mit Wohnort im Kreisgebiet sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Am Samstag hat das Gesundheitsamt unterdessen fünf Coronavirus-Fälle in Schulen registriert. Davon betroffen sind: In Langenselbold die Schule am Weinberg, in Schlüchtern die Stadtschule, in Rodenbach die Adolf-Reichwein-Schule, in Maintal die Albert-Einstein-Schule und in Hammersbach die Astrid-Lindgren-Schule. Die von den 123 laborbestätigten Neuinfektionen betroffenen Menschen wohnen in Bad Orb (7), Bad Soden-Salmünster (5), Biebergemünd (1), Birstein (7), Brachttal (2), Bruchköbel (1), Erlensee (1), Freigericht (4), Gelnhausen (2), Großkrotzenburg (15), Gründau (1), Hammersbach (1), Hanau (29), Hasselroth (2), Jossgrund (1), Langenselbold (6), Linsengericht (2), Maintal (4), Nidderau (7), Niederdorfelden (1), Rodenbach (1), Schlüchtern (1), Schöneck (7), Sinntal (1), Steinau (5), Wächtersbach (3).

Nächtliche Ausgangssperre

Seit Freitag ist auch die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises zu der vom Land Hessen vorgesehenen Ausgangssperre für Gebiete mit hohen Infektionszahlen in Kraft. Davon betroffen sind Regionen, die in den vergangenen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner hochgerechnet registriert haben. Der Main-Kinzig-Kreis, der Landkreis und die Stadt Offenbach haben sich hierbei untereinander abgestimmt, um eine möglichst einheitliche Regelung für die Menschen in der Rhein-Main-Region zu finden. Die Ausgangssperre gilt von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten für Personen, die aus wichtigen Gründen in dieser Zeit unterwegs sein müssen. Dazu gehören neben den beruflichen Gründen auch ehrenamtliche Einsätze von Rettungskräften, Katastrophenschutz und Feuerwehren, Sterbebegleitung, Begleitung von Minderjährigen oder anderen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind oder die Versorgung von Tieren. So ist das Gassigehen mit dem Hund während der Ausgangssperre ebenso erlaubt wie die Auslieferung von Speisen. Arbeitgeber sollten ihren Arbeitnehmern jedoch eine Bescheinigung ausstellen, damit diese bei Kontrollen glaubhaft machen können, warum sie während der Sperrzeit unterwegs sind. Erlaubt sind außerdem die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen Anlässen sowie der Einsatz im Bereich Tierseuchenbekämpfung- und –prävention. Auch Besuche bei Ehepartnern und Lebenspartnern sowie von Verwandten wie Großeltern, Eltern, Kindern und Enkelkindern sind während der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr möglich. Verboten hingegen ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt. Bei alledem müssen die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

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