Weitere Geschäfte ab heute im MKK geschlossen

Eine ganze Reihe weiterer Betriebe müssen im Main-Kinzig-Kreis ab dem Sonntag, 22. März, geschlossen bleiben. Das betrifft Dienstleistungen, die nah am Menschen verrichtet werden, außer aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich. Betroffen sind explizit Frisörläden, Piercingstudios, Nagelstudios, Tattoostudios und kosmetische Fußpflegepraxen. „Wir haben hier für den Main-Kinzig-Kreis einen zusätzlichen Regelungsbedarf gesehen, da dies Dienstleistungen sind, die nichts mit einer Grundversorgung zu tun haben und auch keine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit darstellen“, begründet Landrat Thorsten Stolz (SPD) die Entscheidung des Landkreises eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Anordnung gilt nicht für Physiotherapiepraxen, medizinische Fußpflegepraxen und gleichartige medizinische Dienstleister.

Der Kreis hat die Entscheidung bewusst am Wochenende getroffen und, um die Betreiber so früh wie möglich zu informieren, die überwiegend erst ab Montag bzw. Dienstag wieder geöffnet hätten. „Die Auflagen des Landes Hessen sind mittlerweile sehr strikt. Weshalb prinzipiell aufschiebbare Termine wie bei einem Frisör oder Tätowierer davon ausgenommen sein sollen, ist unter infektiologischen Gesichtspunkten überhaupt nicht einzusehen, gerade nicht in diesen Zeiten. Wir haben abgewogen zwischen Gesundheitsschutz und enger Auslegung von zwingend notwendigen Dienstleistungen einerseits und den nachvollziehbaren Interessen der kleinen Unternehmen andererseits. Am Ende haben wir nun diese dringend notwendige Klarstellung treffen müssen“, erklärten Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Die Anordnungen sind zunächst wirksam bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung der Frist ist möglich und wird rechtzeitig angekündigt.

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