Donnerstag: Inzidenzwerte im MKK, 9 Corona-Fälle in Schulen

Donnerstag: Inzidenzwerte im MKK, 9 Corona-Fälle in Schulen

Die Sieben-Tagesinzidenz des Main-Kinzig-Kreises liegt am Donnerstag bei 186,6, der hessenweite Inzidenzwert bei 170. Von über 83.300 Menschen sind im Main-Kinzig-Kreis Corona-Schutzimpfungen registriert (Erstimpfquote: 19,8%). In den Krankenhäusern in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern werden im Zusammenhang mit Covid-19 insgesamt 69 Patientinnen und Patienten medizinisch versorgt. Darunter sind 60 Personen, die im Main-Kinzig-Kreis wohnen. Intensivmedizinische Betreuung benötigen 23 Menschen, auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind 13 Patienten und Patientinnen. Dem Gesundheitsamt wurden zudem 9 Coronavirus-Fälle gemeldet, von denen folgende Schulen betroffen sind: In Freigericht die Kopernikusschule, in Bruchköbel die Heinrich-Böll-Schule, in Maintal die Erich-Kästner-Schule und die Fritz-Schubert-Schule, in Hanau die Brüder-Grimm-Schule, die Friedrich-Ebert-Schule, in Wächtersbach die Friedrich-August-Genth-Schule, in Erlensee die Grundschule am Eulenhof. Seit Beginn der Schule nach den Osterferien hat das Team Schule des Gesundheitsamts insgesamt 58 laborbestätigte Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert, von denen Schulen im Main-Kinzig-Kreis betroffen waren. Laut Kultusministerium Hessen müssen sich die Schülerinnen und Schüler in den Schulen einem Schnelltest unterziehen. Fällt dieser positiv aus, sollten sie umgehend einen PCR-Test machen und sich in häusliche Absonderung begeben. Das Schnelltest-Ergebnis wird dann durch einen PCR-Test noch einmal überprüft. Entscheiden sich die Eltern gegen einen PCR-Test, kann die Notwendigkeit einer Quarantäne nicht überprüft werden und das Kind bleibt 14 Tage lang in häuslicher Absonderung. Durch die Vielfalt an Testmöglichkeiten ist es nicht möglich, eine Gesamtzahl für die in den Schulen vorgenommenen Schnelltests zu übermitteln, da sich ein Teil der Schülerschaft vor dem Schulbesuch in einem der Testzentren hat testen lassen. Seit dem 27. April greift für die Schulen die „Bundesnotbreme“, das bedeutet, dass Abschlussklassen und Förderschulen Wechselunterricht haben, alle anderen Klassen haben Distanzunterricht. Eine Notbetreuung wurde sowohl in den Schulen für Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse vereinbart, als auch in den Kindertagesstätten.

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