Generelles Besuchsverbot im Klinikum Fulda

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung passt das Klinikum Fulda seine Besuchsregelung erneut an. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitenden des Klinikums Fulda gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger telefonischer Absprache auf den jeweiligen Stationen im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.

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