Mittwoch: Inzidenzwerte im MKK und Situation in Kliniken

Mittwoch: Inzidenzwerte im MKK und Situation in Kliniken

Die Situation in den Kliniken im Main-Kinzig-Kreis ist im Vergleich zur Vorwoche nahezu unverändert mit 53 Covid-Patienten, davon acht an Beatmungsgeräten. "Allerdings bilden diese Werte aufgrund der Feiertage und der daraus resultierenden Verzögerung bei den laborbestätigten Neuinfektionen die Lage nur unzureichend ab", teilt das Kreisgesundheitsamt mit. Der Inzidenzwert im Main-Kinzig-Kreis ist am Mittwoch auf 188,2 gestiegen. Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 2,8 pro 100.000 Einwohner*innen (29.12.2021). Eine Woche zuvor betrug der Wert 3,51 pro 100.000. Nach der IVENA Sonderlage waren am 28.12.2021 um 11:00 Uhr 53 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 52 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 1 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 306 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten. Nach der IVENA Sonderlage waren am 28.12.2021 um 11:00 Uhr 87 Betten auf hessischen Normalstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 77 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 10 besteht der Verdacht. Vor einer Woche lag die Zahl der Hospitalisierten bei 786. 67,2 Prozent der auf hessischen Intensivstationen behandelten Patient*innen mit COVID-19 sind nicht vollständig geimpft (ungeimpft oder teilgeimpft), während 28,8 Prozent vollständig geimpft sind. Bei 4,1 Prozent ist der Impfstatus unbekannt. Gegenwärtig sind 69,7 Prozent der hessischen Bevölkerung vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft (RKI Impfquotenmonitoring, Stand: 28.12.2021). Wenn nur die aktuell impffähigen Altersgruppen berücksichtigt werden (12+), beträgt der vollimmunisierte Anteil 78,6 Prozent. Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. Nach fünf Tagen unterhalb der Grenze fällt die Region wieder aus der Regelung hinaus. Die Zuordnung am Berichtstag bezieht sich also immer auf die registrierten Inzidenzen der drei oder fünf Tage davor. Die Details auch zu den Maßnahmen sind in §27 der Coronavirus-Schutzverordnung niedergelegt.

Folgende Kreise und Städte fallen derzeit unter die Hotspot-Regelung:
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Davon sind von gestern auf heute neu hinzugekommen:
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Von gestern auf heute sind aus der Hotspot-Regelung herausgefallen:
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