Neue Höchstwerte: Offenbach beschließt Kontaktbeschränkungen

Offenbach hat am Freitag mit 35 neuen Fällen einen Höchstwert in der 7-Tage-Inzidenz 110,5 erreicht. Der ungebremste Anstieg der Neuinfektionen bereitet dem Stadtgesundheitsamt große Sorgen. Der Verwaltungsstab hat deshalb weitere Beschränkungen beschlossen, um die Zahl der Kontakte in Offenbach zu reduzieren und das Infektionsgeschehen noch unter Kontrolle halten zu können. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke sagte am Freitag: „Wir haben die ganze Woche wie immer in den vergangenen Monaten intensiv auf die Fakten geblickt: In Offenbach verdoppeln sich die Fallzahlen mittlerweile wieder alle zehn Tage. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Tests jedoch nicht gestiegen. Wir stehen damit am Beginn einer neuen exponentiellen Ausbreitung des Corona-Virus.“ Gesundheitsdezernentin Sabine Groß teilte nach der fünften Sitzung des Verwaltungsstabs der Stadt in den vergangenen sechs Tagen mit: „Wir passen jetzt die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung entschlossen an, um die Zahlen zu senken oder wenigstens auf diesem Niveau zu stabilisieren.“ Bürgermeister Peter Freier machte deutlich: „Die ungemein wichtige Kontaktnachverfolgung, die wir bislang mit allen Kräften zu gewährleisten versuchen, ist in Gefahr.“

Deshalb seien jetzt auch Maßnahmen in jenen Bereichen wichtig, die für sich allein betrachtet grundsätzlich ein geringeres Infektionsrisiko darstellen. „Wir haben mittlerweile den Punkt überschritten, an dem ausschließlich vollständig passgenaue Maßnahmen ausreichen“, bedauerte Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. Ab Montag, 19. Oktober, 0 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 1. November, gelten deshalb neue Kontaktbeschränkungen sowie weitere Maßnahmen im Offenbacher Stadtgebiet. Als Leitlinie gilt künftig, dass sich maximal Gruppen bis 3 Personen treffen dürfen oder die Angehörigen von zwei Hausständen (dann auch unabhängig von ihrer Größe). Bei Feierlichkeiten in angemieteten Räumen oder zuhause gilt dagegen eine Obergrenze von maximal 10 Teilnehmern:

• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum (einschließlich Grünanlagen und Parks) ist nur alleine, in Gruppen bis zu 3 Personen (aus unterschiedlichen Haushalten) sowie von Angehörigen aus zwei Haushalten erlaubt. Empfohlen wird auch bei zwei Haushalten eine Beschränkung auf 10 Personen.
• Die Regelung des öffentlichen Raums gilt auch für den Besuch der Gastronomie. Die Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr wird verlängert. Zusätzlich gilt in der Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr ein Verbot des Verkaufs von Alkohol im gesamten Stadtgebiet (Kioske, Supermärkte, Tankstellen etc.).
• Private Feiern in angemieteten Räumen (z. B. in Gaststätten, Vereinshäusern, Hotels etc.) werden von bisher 25 auf jetzt höchstens 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Angehörige von zwei Haushalten beschränkt. Auch bei Angehörigen aus zwei Hausständen wird eine Beschränkung auf 10 Personen empfohlen.
• Zusammenkünfte und Feierlichkeiten im privaten Wohnraum sollten analog zur Regelung im öffentlichen Raum 3 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie Angehörige aus zwei Hausständen mit maximal 10 Personen nicht überschreiten.
• Organisierte (öffentliche) Veranstaltungen sind weiterhin auf maximal 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt.
• Organisierte Zusammenkünfte von Seniorinnen und Senioren in Begegnungsstätten sind auf maximal 10 Teilnehmer/innen begrenzt. Es darf kein gemeinsamer Gesang stattfinden und es dürfen keine Gegenstände weitergereicht werden.
• Im Sport ist der Trainingsbetrieb mit körperlichem Kontakt analog zur Regelung im öffentlichen Raum maximal 3 Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder den Angehörigen von zwei Hausständen erlaubt. Bei kontaktlosem Sport ist auch eine höhere Zahl zugelassen. Duschen und Umkleiden müssen geschlossen bleiben. Zuschauer sind verboten.
• Alle Sportwettkämpfe im Amateurbereich sind für zwei Wochen im Stadtgebiet untersagt. Für den Profi- und Spitzensport gelten die bisherigen Regelungen weiter.
• Im Waldschwimmbad dürfen sich weiterhin maximal 100 Besucher pro Zeitfenster aufhalten.
Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wurde erweitert:
• In Fahrzeugen, auch Taxis, gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB, wenn Mitglieder eines weiteren Hausstandes mitfahren.
• In den weiterführenden Schulen muss für 14 Tage auch im Unterricht eine MNB getragen werden.
• Während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Kindertagesstätten führt der EKO eine Pflicht zum Tragen einer MNB für alle Menschen ab 6 Jahre ein. Die Bedeckung dürfen die Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungspersonen nur während der Zeit im Gruppenraum bei der Betreuung ihrer Kerngruppe abnehmen.
• Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB in anderen Bildungseinrichtungen wie der Volkshochschule. In diesen Einrichtungen muss außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – die bisherige Teilnehmerobergrenze entfällt.
• Versammlungen von Glaubensgemeinschaften dürfen nur noch mit einer MNB sowie einem Mindestabstand von 1,5 Metern unter den Teilnehmern (ausgenommen Angehörige eines gemeinsamen Hausstandes) stattfinden.
• Sogenannte Kinnvisiere sind keine geeigneten Bedeckungen und jetzt verboten. „Face-Shields“ bleiben dagegen wie überall in Hessen erlaubt.
• Im öffentlichen Raum wird eine Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn sich Menschen aus unterschiedlichen Hausständen enger begegnen.
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt bereits jetzt die künftige bundesweite Regelung:
• Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich umgehend beim Stadtgesundheitsamt melden und für 10 Tage in häusliche Quarantäne. Ein Test ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Vorher gemachte Tests werden nicht anerkannt. Erst ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen führt zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke begründete die Verstärkung des Schutzes der Bevölkerung, die er gemeinsam mit seinen Magistratskollegen Peter Freier, Sabine Groß und Paul-Gerhard Weiß getroffen hat, mit der anhaltenden Entwicklung in Offenbach: „Wir haben nach den zuletzt ergriffenen Maßnahmen zunächst einen verantwortbaren Zeitraum beobachtet, ob sie ausreichen. Am heutigen Tage haben wir jedoch kein einziges Indiz dafür, dass die bisherigen Maßnahmen ausreichen könnten.“ Stattdessen hat die Zahl der Infektionen, bei denen sich die Menschen nicht erklären können, wo ihre Infektion herkommt, nach Angaben des Gesundheitsamtes kontinuierlich zugenommen. „Wir wollen unbedingt einen Vorrang für den Schutz der Bildung unserer Kinder, also offene Schulen und Kitas, und wir wollen vermeiden, dass Offenbach zu Unrecht von externen Besuchern gemieden wird und uns daraus wirtschaftliche Schäden entstehen. Die stetig steigenden Zahlen erfordern daher weitere Entscheidungen, die mir und meinen Magistratskollegen nicht leichtfallen, die aber ein klares Ziel haben: die Zahlen senken, die Menschen schützen und einen klaren Vorrang für Bildung und Wirtschaft.“ Schwenke adressierte seine Worte auch an die Kritiker der bisherigen Maßnahmen: „Ich bin vollständig bereit, unser Handeln hinterfragen zu lassen, wenn Alternativen vorgelegt werden. Ich bin aber nicht bereit, mich dem Fatalismus einiger Menschen hinzugeben, wonach ein Gegensteuern durch unsere Maßnahmen sowieso nicht funktioniere. Richtig ist, dass diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen, wenn sich die Menschen nicht an die einfachsten Regeln wie Abstandhalten und Maske tragen halten. Ich bitte die Menschen daher um das richtige Maß an Ernsthaftigkeit und Besonnenheit. Es macht keinen Sinn, den Gastwirt, der Mund-Nase-Schutz trägt, desinfizierte Stifte und Kontaktlisten pflegt und Luftfilter benutzt, nicht mehr zu besuchen, sich aber zu Hause mit vielen Haushalten bei Alkohol kräftig zu umarmen und zu feiern. Handeln Sie bitte maßvoll: Der Einkauf in der Innenstadt mit der eigenen Familie ist unverändert möglich, das entscheidende Problem sind zu enge Kontakte mit zu vielen Menschen. Auch mit weniger Kontakten kann man Essen gehen und Einkaufen gehen. Aber nur mit weniger Kontakten tragen Sie dazu bei, dass wir die Situation unter Kontrolle behalten. Das hat in Offenbach schon einmal geklappt. Ich will, dass uns dies erneut gelingt!“

Auch Gesundheitsdezernentin Sabine Groß hält die getroffenen Maßnahmen für unvermeidbar, um die Lage noch beherrschen zu können: „Die Einschätzung, Corona sei doch nicht so schlimm, weil es schon in der ersten Welle nicht schlimm wurde bei uns, ist eine Illusion. Wer die Gefahr durch das Virus nicht ernst nimmt, verspielt die Chance, Zustände in Kliniken zu verhindern, wie wir sie bisher nur aus Frankreich, Spanien oder Italien kennen. Wir alle haben eine Verantwortung für unseren Mitmenschen. Deshalb müssen wir alle verkraftbaren Mittel nutzen, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems und damit auch einen neuen wirtschaftlichen Lockdown zu verhindern. Und weil wir unbedingt die Kontakte reduzieren müssen, und dabei den wirtschaftlichen Schaden klein halten müssen, ist es auch notwendig, in Sportarten mit engem Kontakt von engem Kontakt gekennzeichneten Sport Einschränkungen vorzunehmen. Diesen Sport betreiben vorrangig 15- bis 39-Jährige – eine Altersgruppe, die inzwischen stark von Infektionen betroffen ist.“

Bürgermeister Peter Freier betonte, dass der Erfolg der Maßnahmen auch davon abhängt, dass sie eingehalten werden: „Es ist für die Akzeptanz der Regeln wichtig, dass diese auch kontrolliert werden. Sonst ärgern sich zurecht all diejenigen Menschen, die sich dem Ernst der Lage bewusst sind und sich an die Vorgaben halten. Deswegen ist die Stadtpolizei derzeit fast ausschließlich damit beschäftigt, das Maskengebot, die Einhaltung der Sperrzeiten und vor allem auch der Quarantäne zu kontrollieren.“ Keine Stadt könne es stemmen, dass überall zeitgleich alle Regeln kontrolliert werden: „Wir haben aber wieder die Unterstützung der Landespolizei angefordert, um insbesondere an den Wochenenden weiterhin Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Besonders nachts lässt sich jetzt auch gut überprüfen, ob sich die Menschen an die neue Regelung halten, dass sich dann nur noch maximal zwei Personen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.“ Schuldezernent Paul-Gerhard Weiß erinnerte daran, dass die Stadt Offenbach bislang mit all ihren Maßnahmen richtiggelegen hat: „Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesländer sieht genau diejenigen Regelungen vor, die Offenbach in der letzten Zeit oft als erstes verabschieden musste. Und weil wir oft zuerst betroffen sind, ziehen wir jetzt auch die angekündigte neue Regelung für die Rückkehr aus Risikogebieten vor.“ Die Stadt muss wie schon im Sommer nach den Herbstferien wieder mit einem Anstieg der Fallzahlen durch Reiserückkehrer rechnen. „Nach der Urlaubszeit wird es aller Voraussicht nach auch wieder zu Viruseinträgen in den Kitas und Schulen kommen. Das ist absehbar. Damit es nicht zu weiteren Ansteckungen innerhalb der Schule kommt und der Betrieb fortgeführt werden kann, gilt jetzt wieder vorsorglich für 14 Tage die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen.“

Für die Kitas übernimmt die Stadt die verabredete einheitliche Linie im Rhein-Main-Gebiet und verzichtet dort auf eine Maskenpflicht unter den Kindern. Kitadezernentin Sabine Groß: „Kinder sind nach unserem jetzigen Kenntnisstand weniger gefährdet und das Abstandhalten ist unter den Kleinsten ohnehin kaum möglich. Mit einer Trennung der Kitagruppen, wo immer wir das hinbekommen, halten wir das Risiko seit Monaten so gering wie möglich – auch für die Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb sollen sie jetzt immer dann eine Maske tragen, wenn sie nicht ihre feste Kita-Gruppe betreuen.“ Alle Maßnahmen der Stadt werden am Samstag im Zuge einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese ist auch online verfügbar auf www.offenbach.de/corona. Die Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, 0 Uhr, in Kraft und gelten vorerst für 14 Tage.

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