OB Kaminsky ordnet weitreichende Schließungen an

OB Kaminsky ordnet weitreichende Schließungen an

Täglich neue Verordnungen und restriktive Maßnahmen dokumentieren besser als alles andere die enorme Dynamik, die derzeit von der Verbreitung des Corona-Virus ausgeht. Die Stadt Hanau trifft in Abstimmung mit Land und Kreis vorausschauend und verantwortungsbewusst Regelungen, mit dem Ziel, die Verbreitung des Virus verlangsamen. Jetzt hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky am Dienstag entschieden, in einer Allgemeinverfügung (siehe www.corona.hanau.de) über die bisherigen Landesvorgaben hinaus weitreichend Schließungen anzuordnen und die Ausnahmen sehr dezidiert zu benennen. Geöffnet bleiben dürfen nach dieser Regelung ausschließlich Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Frisöre, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-/Gartenbau-/ und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Lieferdienste und Poststellen.

"Was in Aschaffenburg richtig und vernünftig ist, kann in Hanau nicht falsch sein," verweist er dabei auf die restriktiven Anordnungen im Nachbarbundesland Bayern. Für Hanauer Restaurants, Speisegaststätten und Kantinen gilt ab Mittwoch, 18. März, dass diese nur noch bis 18 Uhr geöffnet haben dürfen. In den Räumen sind maximal 30 Personen gleichzeitig und mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter erlaubt. Außerhalb der erlaubten Öffnungszeiten dürfen Speisen und Getränke nur noch zu Mitnehmen oder im Lieferservice angeboten werden. "Wir sind uns sehr bewusst, dass die Zeiten für den Handel und Gastronomen sowie die lokalen Firmen eine enorme Belastung darstellen, deshalb haben wir bereits eine ‚Steuerungsgruppe Wirtschaftsstandort Hanau‘ gegründet, mit dem Ziel, alle für die Wirtschaft relevanten Informationen zusammenzutragen und sie für die Hanauer Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigten transparent und zugänglich zu machen sowie verschiedene lokale Soforthilfemaßnahmen in die Wege zu leiten," kündigt der OB an, dass die ersten Maßnahmen wie Steuerstundungen und Gebührenerlass eingeleitet worden sind.

Auch in öffentlichen Bereichen bleiben immer mehr Türen geschlossen. Nachdem das Rathaus mit allen Abteilungen bereits keinen Bürgerservice im direkten Kontakt mehr anbietet, haben jetzt auch die Ortsgerichte und die Schiedsämter die Arbeit eingestellt. Vorläufig bis 19. April werden keine Sprechstunden stattfinden. Auch Schätzungen werden nicht durchgeführt. Geschlossen bleiben bis mindestens zum Ende der Osterferien auch das Stadtteilbüro Südliche Innenstadt, das Quartiersbüro Freigerichtviertel und das Weststadtbüro in Kesselstadt.

Nur noch eingeschränkt erreichbar sind ab sofort auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugesellschaft Hanau. Das Geschäftsgebäude ist bis auf weiteres nur am Empfang für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Dort können dringend benötigte Unterlagen abgegeben oder abgeholt werden. Der Empfang ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Gesprächstermine im Haus sind bis zum 19. April nicht möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch telefonisch und per E-Mail erreichbar. Hausbesuche werden ebenfalls nur in dringenden Fällen durchgeführt. Auch diese müssen zuvor telefonisch vereinbart werden.

Die Sozialberatung der Baugesellschaft ist unter der Nummer 06181/2501-91 erreichbar und wird sich in dringendem Fragen um hilfsbedürftige Mieterinnen und Mieter kümmern. Wohnungsbewerbungen können grundsätzlich online auf der Internetseite der Baugesellschaft www.bau-hanau.de eingereicht werden. Wohnungsbesichtigungen sind nach derzeitigem Stand allerdings erst nach dem 20. April möglich. Daneben bittet Geschäftsführer Jens Gottwald darum, die Allgemeinräume und Treppenhäuser so wenig wie möglich zu betreten und unbedingt die Hygienerichtlinien, die an den schwarzen Brettern ausgehängt wurden, zu beachten. Dort, wo Reinigungsfirmen für die Hausordnung beauftragt sind wurden diese angewiesen, Handläufe und in den Allgemeinräumen Türen und Türgriffe zu desinfizieren.

Schäden in den Wohnungen können zwar gemeldet werden. Es werden aber nur noch jene Kleinreparaturen abgearbeitet, die Folgeschäden verursachen könnten, wie z.B. laufendes Wasser oder einen Stromausfall. "Ein klemmendes Fenster oder ein defekter Rollladen fallen definitiv nicht unter die Schäden, die sofort behoben werden", macht Gottwald deutlich, dass diese Maßnahme sowohl dem Schutz der Mieterinnen und Mieter als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Handwerksfirmen dient. Geschlossen sind ab sofort auch alle Spielplätze in den Liegenschaften.

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