Offenbach ordnet Maskenpflicht in Öffentlichkeit an

Schon seit dem 2. November schreibt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Hessen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum überall dort vor, wo der Mindestabstand zwischen Menschen nicht durchgehend eingehalten werden kann.

Dies betrifft insbesondere die Fußgängerzonen, öffentliche Plätze sowie Straßen und Kreuzungsbereiche mit vielen Passanten. Die Kommunen und Landkreise sind nach dieser Verordnung verpflichtet, die Maskenpflicht auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und konkret zu benennen, wo der Mindestabstand in der Regel nicht einzuhalten ist. Der Verwaltungsstab der Stadt Offenbach hat deshalb ab Montag, 9. November, folgende Bereiche ausgewiesen, in denen Fußgänger eine MNB grundsätzlich von 8 bis 22 Uhr – also dann, wenn dort besonders viele Menschen gleichzeitig unterwegs sind – tragen müssen. Radfahrende sind davon ausgenommen.

- in der Innenstadt: zwischen Luisenstraße, Berliner Straße, Herrnstraße, Mainstraße, Karlstraße und Bismarckstraße
- im Stadtteil Hafen: im Bereich vom Hafenplatz und Hafentreppe
- im Stadtteil Bieber: in der Aschaffenburger Straße/Seligenstädter Straße (zwischen Bergstraße und Obermühlstraße)
- im Stadtteil Bürgel: in der Langstraße (zwischen Alicestraße und Hessenstraße) sowie in der Offenbacher Straße (zwischen Hessenstraße und Alicestraße).

Maskenpflicht gilt laut Landesverordnung zudem an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet sowie weiterhin in allen bisher schon bekannten Bereichen, beispielsweise in Geschäften, Einkaufszentren, auf Märkten, in Gebäuden mit Publikumsverkehr und in Bus und Bahn. Die Mund-Nase-Bedeckung darf lediglich kurz zum Essen und Trinken oder zum Konsum von Tabakwaren abgesetzt werden, wenn für diesen Moment mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen gehalten wird.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke wies nach der Entscheidung des Verwaltungsstabs auf die weiterhin kritische Lage in Offenbach hin: „Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist weiter deutlich über einer Inzidenz von 200. Es kommen also ständig neue Fälle dazu. Die Betroffenen können weiterhin in der Mehrheit der Fälle auch mit dem Gesundheitsamt zusammen nicht mehr klären, wo sie sich angesteckt haben. Auch die Kliniken in Offenbach haben zunehmend Corona-Patienten.“ Die Stadt hat nachdem die Inzidenz immer weiter gestiegen war, bereits im Oktober die schärfsten Schutzmaßnahmen in Hessen eingeführt. „Mit den neuen Regelungen des Landes Hessen seit 2. November und einem Mehr an Maske im Alltag halte ich an meinem Optimismus fest, dass die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Politik diese neue Welle durchbrechen können. Dann werden wir auch wieder mehr Freiheiten und weniger Regeln haben.“

Gesundheitsdezernentin Sabine Groß betonte, dass Ansteckungen zunehmend auch im Freien festgestellt werden: „Wir haben im Verlauf der Pandemie gelernt, dass sich das Virus vor allem über Aerosole in der Luft verbreitet. Im Sommer war die Ansteckungsgefahr im Freien nicht so groß, weil UV-Strahlung und wärmere Temperaturen das Virus schnell zerstören. In der kalten Jahreszeit steigt jetzt aber auch wieder die Ansteckungsgefahr im Freien. Und vor dieser Gefahr schützen am besten Distanz und eine Mund-Nase-Bedeckung. Deshalb war so wichtig, klar festzulegen, wo Maske getragen werden muss. Es muss uns allen gemeinsam gelingen, das Gesundheitsamt wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionssketten zu unterbrechen.“

Ordnungsdezernent Peter Freier begrüßte die Festlegung des Stabs, in konkreten städtischen Bereichen eine Maskenpflicht einzuführen: „Die Menschen erwarten, dass diejenigen sanktioniert werden, die sich nicht an die Regeln halten. Das ist immer dann schwierig, wenn beispielsweise nachgewiesen werden muss, ob der Mindestabstand gehalten wurde oder nicht. Solchen Diskussionen können die Stadtpolizisten jetzt aus dem Weg gehen, wenn sie in den betreffenden Bezirken kontrollieren.“

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß erinnerte daran, dass sogar jüngere Schüler in der Lage sind, über mehrere Stunden eine Maske zu tragen: „Viele Menschen mag die Maske nerven. Das verstehe ich. Die Alltagsmaske ist aber nach jetziger Erkenntnis ein wirksames und vergleichsweise einfaches Mittel, um uns gegenseitig zu schützen. Wenn unsere Kinder das in der Schule können, dann können es auch die Erwachsenen, wenn sie ein Geschäft betreten oder in den Einkaufsstraßen unterwegs sind“, so Weiß. Und weil es eigentlich so einfach ist, betonten die Dezernenten, dass eine MNB freiwillig natürlich auch sonst überall getragen werden darf und sollte.

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