Sportverbot trifft Hessens Vereine hart

Sportverbot trifft Hessens Vereine hart

„Wir sind enttäuscht!“ Mit dieser deutlichen Aussage seines Präsidenten Dr. Rolf Müller, gleichzeitig aber auch mit Verständnis, hat der Landessportbund Hessen e.V. auf die Aktualisierung der Corona-Verordnung durch die Hessische Landesregierung reagiert. „Es steht außer Frage, dass der organisierte Sport die Neufassung der Verordnung respektieren und seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung weiter nachkommen wird. Das Verbot jeglichen Sportbetriebs auf den Sportanlagen trifft den Vereinssport aber sehr hart“, sagte Müller in Frankfurt. Müller appellierte gleichzeitig an die gut 7.600 hessischen Sportvereine und an die Sportverbände, die Corona-Auflagen zu beachten und damit zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen. An die 2,1 Millionen Mitglieder der Sportvereine richtete er erneut die Bitte: „Bleiben Sie an Bord, bleiben Sie Mitglied und stehen Sie auch in diesen schweren Zeiten zu Ihrem Sportverein.“ Die Solidarität der Mitglieder ist vor dem Hintergrund der Auflagen, die Hessens Landesregierung heute für den Sport verkündet hat, nötiger denn je. Nachdem der Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober den Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen gestattete, ist in Hessen nunmehr jeglicher Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateurbereich untersagt. Müller: „Wir befürchten, dass diese Entscheidung die strukturellen Risiken für unsere Sportvereine weiter erhöhen wird.“

Die Verschärfung der neuen Corona-Verordnung bereits an ihrem ersten Geltungstag und der damit einhergehende „hessische Sonderweg“ sei zudem unverständlich und trage erheblich zur Verunsicherung bei. Der lsb h-Präsident: „Wir hätten uns auch in Hessen eine differenziertere Vorgehensweise gewünscht. So bleibt Sport alleine oder zu zweit in den meisten anderen Bundesländern im November entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses auf Sportstätten erlaubt, in Berlin ist sogar Sport von Kindern bis zwölf Jahren gestattet. Auf dieser Grundlage hätten unsere Verbände sportartspezifische Empfehlungen aussprechen können. Das hatte sich schon im Frühjahr bewährt.“ Auf wenig Verständnis ist beim Landessportbund zudem die in den letzten Tagen seitens der Politik vorgenommene Einordnung des Vereinssports in die Kategorie „Freizeitgestaltung“ gestoßen. „Diese Zuschreibung verkennt die unverzichtbaren Gesundheits-, Integrations- und Bildungsfunktionen des Sports und insgesamt die gesellschaftspolitische Bedeutung von Sportvereinen. Hier wünschen wir uns in den politischen Debatten mehr Wertschätzung. Die Einordnung des Sports in den politischen Beschlüssen hinter den Spielhöllen und Bordellen sollte sich nicht wiederholen“, mahnte der lsb h-Chef.

In diesem Zusammenhang erneuerte Müller das Angebot des Landessportbundes an die Hessische Landesregierung, „mit uns gemeinsam mittelfristige Handlungsoptionen für den Sport ab dem 1. Dezember zu entwickeln“. Schließlich benötigten die zu einem ganz großen Teil ehrenamtlich geführten hessischen Sportvereine nicht nur eine ausreichende Vorlaufzeit, um Angebote für ihre Mitglieder zu erstellen, sondern auch eine klare Zukunftsperspektive.

Unabhängig davon dankte Müller der Landesregierung „für die Zusage allen zu helfen, die von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffen sind. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist es nun notwendig, die Unterstützungsmöglichkeiten für wirtschaftlich besonders aktive Vereine und auch Hilfen für Soloselbstständige im Sport zu erweitern.“

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