„Größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes“

„Größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes“

Hessen steht in den Startlöchern für die ersten Impfungen gegen das Corona-Virus. Nach Angaben der Bundesregierung könnten noch dieses Jahr erste Impfdosen an die Bundesländer geliefert werden. Das Corona-Kabinett der Landesregierung hat am Montag beschlossen, wie die ersten Impfungen erfolgen können. Maßgebend dafür ist neben der Menge der Impfdosenlieferungen auch die von der Bundesregierung beschlossene Priorisierung der Impfgruppen. „Angesichts der nun von der Bundesregierung angekündigten Impfstofflieferungen für die kommenden Wochen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir noch dieses Jahr mit der größten Impfaktion in der Geschichte unseres Landes beginnen können. Wir starten bei denen, die den Schutz vor dem gefährlichen Virus am dringendsten benötigen: Bei unseren ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Pflegeeinrichtungen und bei unserem medizinischen Personal, das auf den Covid-Intensivstationen seit Monaten gegen das Virus kämpft. Sobald uns mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir nach und nach weitere Personengruppen auch in den Impfzentren impfen. Die Impfung von Millionen Hessinnen und Hessen ist angesichts der verfügbaren Dosen kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Impfung gibt Zuversicht, dass wir das Virus besiegen können“, sagten Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose. Da die noch in diesem Jahr in Aussicht gestellte erste Lieferung von Impfdosen zunächst nur geringe Mengen an Impfstoffen zur Verfügung stellen wird, wird Hessen entsprechend der STIKO-Empfehlung zunächst in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in den sieben Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäusern mit den Corona-Schutzimpfungen beginnen. In den Alten- und Pflegeeinrichtungen werden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Belegschaft von den mobilen Impfteams der Impfzentren aufgesucht. Die Schwerpunktkrankenhäuser werden mit den Impfdosen durch das Land beliefert und impfen dort in eigener Regie zunächst das Personal, das unmittelbar Patienten hilft, die an SARS-CoV-2 erkrankt sind.

Impfstart am 27. Dezember - zunächst 10.000 Impfdosen für Hessen

Nach Angaben des Bundes werden im Laufe des 26. Dezember zunächst 10.000 Impfdosen an die Länder ausgeliefert, so dass am 27. Dezember die ersten Impfungen erfolgen können. Der Bund hat aufgrund der erforderlichen Zweitimpfungen gebeten, zunächst nur die Hälfte des Impfstoffs an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter zu verteilen. Die übrigen 5.000 Dosen werden sicher zwischengelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung sicherstellen zu können. Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, dass noch in diesem Jahr weitere Lieferungen des Impfstoffs die Länder erreichen werden. Es handelt sich hierbei um eine Größenordnung für Hessen von weiteren fast 100.000 Impfdosen. „Es werden zunächst nicht genug Dosen da sein, um in den Zentren großangelegt impfen zu können. Wir können daher zunächst nur in einzelnen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mit wenigen Impfungen starten. Dennoch sind auch diese ersten Impfungen ein wichtiger Schritt aus dieser Pandemie. Die Impfzentren stehen bereit. Viele Einsatzkräfte und Freiwillige haben großartige Arbeit geleistet, um hier so schnell einsatzfähig zu sein. Doch die verfügbare Menge an Impfstoffen ist der alles entscheidende und für alle weiteren Schritte maßgebliche Faktor. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch in den Impfzentren mit den wichtigen Impfungen starten“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Abhängig von der Impfstoff-Zufuhr: Drei Phasen der ersten Impfungen

Sobald Impfstoffe in ausreichendem Maß vorhanden sind und ein Großteil in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern geimpft wurde, werden in der nächsten Phase sechs zentrale Impfstellen in Hessen öffnen können. Diese Regional-Impfzentren werden in den hessischen Zentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sein. Diese sechs der insgesamt 28 Impfzentren übernehmen die Schutzimpfung für die eigene Gebietskörperschaft und die umliegenden Kreise entsprechend der Krankenhaus-Versorgungsgebiete. Abhängig von einer stetigen Zufuhr an hinreichend Impfstoff können dann schrittweise die weiteren 22 hessischen Impfzentren hochgefahren und geöffnet werden. Wenn alle 28 Impfzentren unter Volllast betrieben werden, können täglich etwa 30.000 Corona-Schutzimpfungen in Hessen erfolgen. Dieses Ziel ist perspektivisch erst erreichbar, sobald ein Zufluss entsprechender Mengen an Vakzinen stetig und planbar sichergestellt ist.

Öffnung der Impfzentren beginnt Anmeldung für persönlichen Impftermin

Personen, die laut Impfverordnung des Bundes in die höchste Priorität fallen (§ 2 ImpfVO), haben ab der Öffnung der ersten sechs Regional-Impfzentren die Möglichkeit, ihren persönlichen Impftermin über eine bundesweit einheitliche Hotline sowie ein Anmeldeportal im Internet zu vereinbaren. Hotline und Online-Anmelde-Portal werden vom Bund einheitlich für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Länder kümmern sich jeweils im Hintergrund der bundesweit einheitlichen Hotline und Anmeldemaske um die konkrete Terminvergabe. Neben den bereits mobil erfolgenden Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr, die nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen. Mit der weiteren Verfügbarkeit an Impfstoff wird sukzessive auch eine Anmeldung zur Schutzimpfung für die weiteren prioritär zu impfenden Personengruppen möglich sein. Hessen wird dabei der in der Impfverordnung des Bundes ausgegebenen Priorisierung folgen (siehe „Hintergrund“).

Oberste Priorität: Schutz

„Der Schutz, für die, ihn am dringendsten benötigen hat absoluten Vorrang. Damit stehen wir im Einklang mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut und der Impfverordnung des Bundes. Wir haben immer gesagt, dass wir uns ganz eng an die Vorgaben halten werden, das haben wir umgesetzt“, stellte Gesundheitsminister Kai Klose fest.

Impfen: Schutz und Chance

Gerade unter dem Aspekt der Verantwortung und Solidarität füreinander ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal“, fasste Gesundheitsminister Kai Klose den Beschluss des Hessischen Kabinetts zusammen. Nun gelte es, dieses Signal weiter zu tragen, in dem sich möglichst viele Menschen impfen lassen. „Generell gehören Impfstoffe zu den am sorgsamsten geprüften Medikamenten. Von daher sollte jeder und jede sich bewusst sein, dass derzeit das Infektionsrisiko und die damit verbundenen Gefahren für sich und andere ein herausragendes Gewicht haben. Der Impfstoff bietet uns allen die erhoffte Perspektive auf den Ausweg aus der Pandemie“, so Kai Klose. „Irgendwann werden wir alle immun gegen das Virus sein – weil wir entweder mit Covid-19 infiziert waren oder geimpft sind. Die zweite Möglichkeit ist deutlich weniger gefährlich.“

Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung

  1. A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
  • Personen ab dem 80. Lebensjahr
  • Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter und Bewohner)
  • Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
  • Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
  1. B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
  • Personen ab dem 70. Lebensjahr
  • Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
  • Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
  • Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
  1. C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
  • Personen ab dem 60. Lebensjahr
  • Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Menschen in Alten-  Pflege und Behindertenhilfe brauchen Schutz

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration entwickelt aktuell das Schutzkonzept für die stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe weiter. „Nicht nur die aktuelle Vereinbarung von Bund und Ländern zur verpflichtenden Testung in Heimen hat uns gezeigt, dass alle Beteiligten hier weitergehen müssen“, stellte Sozial- und Integrationsminister Klose fest. Derzeit arbeite man im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration daran, wie die Einrichtungen bei den verpflichtenden Testungen ihres Personals finanziell und personell unterstützt werden könnten. Zudem habe man die Stärkung der regionalen Zuständigkeiten im Blick. „Kluge und zeitgemäße Lösungen, wie die Entwicklung regionaler Personalpools, wie in Marburg, sind hier ein Ansatz“, merkte Klose an.  Zudem müssten Schulungen vorangetrieben und die Vernetzung der professionellen Akteure wie ÖGD mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht gefördert werden. Die jetzige Situation erfordere eine noch stärkere Konzentration auf die besonders sensiblen und vulnerablen Bereiche. Man prüfe derzeit, ob der Studierendenpool auch für die Pflegeunterstützung in Akutsituationen geöffnet werden könne. Dieser sei bisher nur für die Kontaktpersonennachverfolgung vorgesehen. Zudem werbe man mit einer Reihe anderer Länder über pflegereserve.de um Pflegekräfte.  Ziel der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes ist, präventive Maßnahmen zum Schutz sensibler und vulnerabler Bereiche umzusetzen, die mehr Schutz und Stabilität der Rahmenbedingungen böten, als die derzeit möglich sei.

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