Gerade einmal vier Wochen war das kleine Mädchen auf der Welt, da musste es schon furchtbare Schmerzen erleiden: Der 40-jährige Vater wurde gestern vom Jugendschöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil seiner Tochter erhebliche Verletzungen im Gesicht zugefügt haben soll.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in stark alkoholisiertem Zustand dem Baby mit der Hand durchs Gesicht gefahren ist und dabei mit seinen Fingernägeln tiefe Kratzspuren hinterlassen hat. Das kleine Mädchen lebt seit dem Vorfall bei einer Pflegefamilie.
Was genau am 14. April 2012 gegen 22.15 Uhr in der Wohnung in Schlüchtern passierte, weiß letztlich nur der Angeklagte und vielleicht noch seine Frau. Diese soll zur Tatzeit allerdings gerade in der Küche ein Fläschchen für das vor Hunger schreiende Kind vorbereitet haben. Das Mädchen lag auf dem Sofa, während der Vater am Computer spielte und dabei Wein trank. Bereits zuvor hatte er Sekt und Bier zu sich genommen, 1,39 Promille wurden eineinhalb Stunden später auf der Polizeiwache festgestellt.
Dem Angeklagten waren die Hungerschreie seiner Tochter anscheinend zu laut, so dass er zunächst versuchte, sie „verbal zu beruhigen“, wie er es selbst formulierte. Als er erneut zudem Kind ging, will der 40-Jährige über einen Stuhl gestolpert und auf sein Kind gefallen sein. Mit seiner linken Hand sei er dabei ins Gesicht des kleinen Mädchens gekommen. „An die Details kann ich mich nicht erinnern“, so der wegen seiner Aggressionen bereits des Öftern auffällige Mann.
Dass es so vermutlich nicht war, erklärte eine Rechtsmedizinerin aus Frankfurt, die das Kind am darauf folgenden Tag in den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen untersucht hat. Demnach sei ein „aktives ins Gesicht hineingreifen“ sehr wahrscheinlich, die parallel verlaufenden Kratzwunden lassen vermuten, dass der Daumen der Hand an der Backe angesetzt wurde, darauf weist ein dort gefundenes Hämatom hin, und anschließend mit den restlichen Fingern von der Stirn angefangen die zirka fünf Millimetern breiten Spuren durch das Gesicht gezogen wurden. Zudem wurde bei dem Kind eine acht Zentimeter lange Wunde quer über der Stirn festgestellt. Durch ein bloßes Drauffallen seien derartige Verletzungen kaum zu verursachen, so die Rechtsmedizinerin, zumal keine weiteren Verletzungen am Körper des Kindes festgestellt wurden.
Nach der Misshandlung riefen die Eltern selbst den Rettungsdienst, doch da der Vater einen Sanitäter „in die Schranken verwiesen hat“, wie er es selbst formulierte, kam wenig später auch die Polizei und sperrte den Mann noch am Abend in eine Arrestzelle. Zuvor fand auf der Polizeiwache eine Blutentnahme statt, außerdem wurden ihm die Fingernägel abgeschnitten. Die daran gefundenen Spuren halfen allerdings letztlich nicht zur Aufklärung des Falles bei. „Ich liebe mein Kind abgöttisch“, sagte der 40-Jährige mehrfach im Gerichtssaal und sah die Ursache für den Vorfall hauptsächlich im hohen Alkoholkonsum. Der gelernte Elektrotechniker und Koch hat insgesamt drei Kinder, zu den anderen beiden besteht aber auch kaum bis gar kein Kontakt.
Spätestens mit der 18-monatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, dürfte allerdings auch klar sein, dass das inzwischen einjährige Kind nicht wieder in diese Familie zurückkehren wird. Derzeit dürfen die Eltern ihre Tochter einmal pro Woche sehen, da der 40-Jährige aber, wenn auch nur durch eine Verurteilung wegen Körperverletzung gerichtlich bestätigt, schon öfters wegen seiner Aggressionen aufgefallen ist, wird das Jugendamt das Kind vermutlich auch in Zukunft in einer Pflegefamilie belassen. Der Vater bekommt zudem einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss drei Gespräche bei der Drogenberatung wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums wahrnehmen.
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