Dritter Verhandlungstag im Prozess um den Überfall auf drei Tierärzte in Schlüchtern im Dezember 2010.
Dritter Verhandlungstag im Prozess um den Überfall auf drei Tierärzte in Schlüchtern im Dezember 2010.
Ein als Entlastungszeuge von der Verteidigung benannter 50-Jähriger aus Langenselbold verschaffte mit seiner Aussage vor der 1. Großen Strafkammer des Hanauer Landgerichts dem 54-jährigen Angeklagten nicht das erhoffte Alibi. An ein Saufgelage bis 4 Uhr morgens in der Tatnacht in einer kleinen Gaststätte in Langenselbold erinnerte er sich nicht mehr.
Die drei Tierärzte, zwei 50 und 55 Jahre alte Brüder sowie ihr 80-jähriger Vater, wurden am 30. Dezember 2010 kurz nach Mitternacht in ihrem Haus in Schlüchtern überfallen. Vermutlich drei Personen drangen durch eine Terrassentür in die Wohnung ein, obwohl der 50-Jährige noch im Wohnzimmer saß und den Einbruch bemerkte. Brutal überwältigten die Täter den Tierarzt und anschließend auch seinen Bruder und seinen Vater, flüchteten dann aber doch ohne Beute. Das 50-jährige Opfer hatte sich befreien und aus der naheliegenden Polizeistation Hilfe holen können.
Die zwei 54 und 44 Jahre alten Brüder aus Langenselbold schweigen weiterhin zu den Tatvorwürfen, sitzen allerdings bereits im Gefängnis. Das Landgericht Fulda hatte sie zu jeweils neunjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie nur eine Woche vor der jetzt angeklagten Tat einen Priester in Flieden überfallen hatten. Auch hier leugneten die Angeklagten die Tatbeteiligung, wurden allerdings durch DNA-Spuren überführt. Ähnlich schwierig wird auch der jetzt laufende Prozess, da sich die Anklage bislang nur auf Indizien stützt. Die Opfer hatten keinen der Täter erkannt.
Der jetzt als Zeuge vernommene 50-jährige aus Langenselbold hatte den Älteren der beiden Brüder im Gefängnis kennengelernt. Auch in Freiheit blieben beide zunächst in Kontakt, unter anderem soll eine gemeinsame Silvesterfeier stattgefunden haben. Zuvor oder danach will der 50-Jährige auch beim Angeklagten in dessen damaliger Wohnung in Erlensee übernachtet haben. Allerdings konnte er sich nicht mehr erinnern, in welchem Jahr dies war, so dass aus dem erhofften Alibi nichts wurde. Einmal sei er gemeinsam mit dem Angeklagten in der besagten kleinen Kneipe gewesen, aber auch da konnte er keine zeitliche Einordnung treffen.
Die Verteidigung will jetzt die ehemalige Lebensgefährtin des Zeugen laden lassen, die inzwischen aus Langenselbold weggezogen ist und zunächst ausfindig gemacht werden muss. Möglicherweise kann sie Angaben dazu machen, wann und wie oft sich der 50-jährige Langenselbolder mit dem älteren der beiden angeklagten Brüder getroffen hat.
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