Tödlicher Messerstich weiterhin nicht aufgeklärt

Schlüchtern

Der Tod des 23-jährigen Steinauers auf dem Kalten Markt 2010 in Schlüchtern ist weiterhin nicht aufgeklärt. Dem Hauptverdächtigen, einem inzwischen  26-jährigen Iraner, ist die Tat anscheinend nicht nachzuweisen.

Evonik
Stadt Schlüchtern

gerichtBereits zum dritten Mal musste er sich gestern vor dem Jugendschöffengericht Gelnhausen verantworten, die Staatsanwaltschaft Hanau hatte ihn allerdings nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei mit tödlichem Ausgang angeklagt. Das Urteil: 2400 Euro Geldstrafe.

„Wir sind hier vor dem falschen Gericht“, brachte Nebenklagevertreter Knut Hillebrand die Gedanken zum Ausdruck, die vermutlich auch die Hinterbliebenen während der fünfstündigen Verhandlung beschäftigt haben. Am 7. November 2010 war der Sohn der Familie gegen 4 Uhr auf dem Kalten Markt in Schlüchtern niedergestochen worden und wenig später im Krankenhaus verstorben. Eine Polizeistreife hatte den stark blutenden 23-jährigen Russlanddeutschen noch in die Klinik gebracht, dort konnte er aber nicht mehr gerettet werden. Vorausgegangen war eine Schlägerei mit über zehn Beteiligten in der Schlüchterner Innenstadt. Sieben davon mussten sich im März 2012 vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Drei konnte die Beteiligung nicht nachgewiesen werden, ein damals 24-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, zwei weitere erhielten Geldstrafen.

Auch der 26-jährige Iraner saß damals auf der Anklagebank, das Verfahren gegen ihn wurde allerdings abgetrennt. Die Hoffnung der Staatsanwaltschaft: Wenn gegen ihn separat verhandelt wird, könnten die damaligen Mitangeklagten als Zeugen gehört werden und müssten dann wahrheitsgemäß aussagen. Bei der Verhandlung Anfang September 2013, wieder in Gelnhausen, war davon aber keine Rede mehr. Zuvor hatten Landgericht und Oberlandesgericht eine Zuständigkeit für das Verfahren abgelehnt und es wieder zurück ans Schöffengericht Gelnhausen verwiesen. Da die Eltern des Opfers damals einen neuen Zeugen ankündigten, wurde die Verhandlung damals nach noch nicht einmal einer Stunde wieder beendet.

Dieser Zeuge sagte jetzt aus, brachte aber nicht die erhoffte Aufklärung. Der 24-Jährige aus Schlüchtern hielt sich zwar wohl im Umfeld der Schlägerei auf, wer den tödlichen Messerstich gesetzt hat, wollte oder konnte aber auch er nicht sagen. Dabei reiht er sich nahtlos in die Liste der Tatbeteiligten ein, die angeblich alle die entscheidende Szene nicht gesehen haben. Unter Tatverdacht geriet der Angeklagte, weil er einen Bekannten des Opfers zu Beginn der Schlägerei mit einem Messer attackiert haben soll. Dieser konnte flüchten, er blieb aber auch der Einzige, der in dieser Nacht überhaupt ein Messer gesehen haben will.

Die Vorsitzende Richterin Sigrid Haas machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass auch sie noch Aufklärungsbedarf sieht: „Wenn man die Akten liest, wäre es nicht übel gewesen, das bei einer Schwurgerichtskammer anzuklagen“, habe diese deutlich mehr Ermittlungsmöglichkeiten. Für das Jugendschöffengericht blieb damit erneut nur die Verurteilung zu einer vergleichsweise milden Strafe. Obwohl der Iraner, der kurz nach der Tat nach Köln umgezogen ist und dort nach eigenen Angaben inzwischen als Immobilienmakler arbeitet, diesmal keinerlei Angaben zu der Schlägerei machte, sah das Gericht zumindest seine Beteiligung als erwiesen an. Außerdem ging das Gericht davon aus, dass er zirka zwei Stunden zuvor in einem Café in Schlüchtern einem Gast aus Offenbach einen Faustschlag verpasst hatte. Der jetzt 25-Jährige wurde zudem wenig später von mehreren Personen in einer Seitengasse brutal zusammengeschlagen. Dass der Angeklagte, der dabei beobachtet worden war, wie er den Offenbacher durch einen Seitenausgang aus dem Café geführt hatte, auch hieran beteiligt war, war für das Gericht nicht nachgewiesen.

Unklar ist, ob das gerichtliche Nachspiel der dramatischen Nacht beim Kalten Markt 2010 in Schlüchtern damit ein Ende gefunden hat. Die Verteidiger des 26-Jährigen hatten gefordert, ihren Mandanten freizusprechen. Der Nebenklagevertreter weigerte sich in seinem Plädoyer, einen Antrag zur Strafbemessung zu stellen und gab deutlich zu erkennen, dass er den Iraner für den Täter hält. Staatsanwältin Bettina Fauth hatte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Sie sprach von schwierigen Ermittlungen und einem Fall, bei dem man „viel früher zu einer adäquaten Lösung hätte kommen müssen“. Solange nicht geklärt ist, wer den 23-jährigen Steinauer auf dem Kalten Markt 2010 in Schlüchtern erstochen hat, kann davon aber keine Rede sein.


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