Zeugin erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizei

Steinau

Nur noch wenige Tage, dann steigt in Steinau „Am Kumpen“ wieder die große Faschingsparty. Dass auch in diesem Jahr wieder ein großes Sicherheitsangebot vonnöten sein wird, zeigt ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr. Am 18. Februar 2012 entstand im Zugangsbereich zu den Toiletten eine Rangelei zwischen mehrere Personen, die für einen 25-Jährigen aus Schlüchtern in der Arrestzelle der Polizei endete.

Thermo Sun

Jetzt beschäftigte sich das Amtsgericht Gelnhausen mit der Auseinandersetzung und musste mit Erstaunen feststellen: Weder Täter noch Opfer wollten oder konnten sich knapp ein Jahr später an den Vorfall erinnern.

Der Angeklagte war nach eigenen Angaben mit Freunden bei der Faschingsveranstaltung, als es Streitigkeiten mit einer Gruppe junger Männer gab. Reichlich Alkohol war bei allen Beteiligten im Spiel, die üblichen Schimpfwörter sollen auch gefallen sein und es wurde sich zumindest gegenseitig geschubst und gedroht. Wenig später wurde eine 19-jährige Schülerin mit einer Prellung und Schwellung unterm linken Auge vom Sicherheitsdienst zur Polizei geführt wurde. Kurz danach wurde auch der 25-Jährige aus Schlüchtern herbeigeführt und es kam noch vor Ort zur Gegenüberstellung: „Sie hat uns gesagt, dass das derjenige ist, der sie geschlagen hat“, war für den ermittelnden Beamten die Sache damit klar. Der Angeklagte soll die junge Frau demnach mit einer Kopfnuss verletzt haben, für ihn ging es – weil er auf die Beamten einen aggressiven Eindruck machte und laut herumbrüllte – danach direkt zur Polizei und dort in die Arrestzelle. „Das war für mich unbegreiflich“, behauptete er, in den vergangenen Jahren immer wieder von der Polizei verfolgt und immer sofort als Täter bezichtigt worden zu sein.

Aufklärung erhoffte sich das Gericht von der 19-jährigen Schülerin, die wenige Tage nach der Tat ihre Aussage bei der Polizei wiederholt und erneut den Schlüchterner als denjenigen identifiziert hatte, der ihr eine Kopfnuss verpasst hatte. Doch im Gerichtssaal gab’s dann eine große Überraschung: „Ich habe keinerlei Erinnerungen daran“, könne sie sich angeblich weder an die Auseinandersetzung erinnern und schon gar nicht an den Angeklagten. „Ich habe ihn noch nie gesehen“, habe die Polizei sie in den Tagen nach der Faschingsparty mehrfach angerufen und sie sich von den Beamten unter Druck gesetzt gefühlt. „Ich hatte richtig Angst, da hinzugehen“, konnte sie allerdings keine vernünftige Erklärung für ihre Aussage bei der Polizei zehn Tage nach der Faschingsparty liefern, die schriftlich festgehalten und von ihr unterschrieben wurde.

„Ich glaube nicht, dass der Beamte das erfunden hat“, wies Richter Dr. Ott die Zeugin eindringlich darauf hin, dass sie mit ihrer detaillierten Aussage das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Aber selbst die Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft, womit auf eine wahrheitsgemäße Aussage der Zeugin gewirkt werden sollte, brachte nichts. Dem Gericht blieb daher nicht anderes übrig, als das Verfahren gegen den 25-jährigen aus Schlüchtern einzustellen. „Ich glaube nicht, dass die Polizei sie unter Druck gesetzt hat“, verabschiedete Richter Dr. Ott allerdings die Zeugin nicht ohne die Anmerkung nach Hause, dass er erhebliche Zweifel an ihrer Aussage hat.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Thermo Sun
Harth & Schneider
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Kreiswerke Main-Kinzig

online werben

Höfler Fenster
Autohaus Koch
Autohaus Nix
Messe Wächtersbach
CID

vogler banner

Evonik

vogler banner

Online Banner 300x250px MoPo 2