Steinauer Trio brachte „falsche Fuffziger“ in Umlauf

Steinau

Zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 18 Monaten wurde ein Trio aus Steinau verurteilt, das im vergangenen Jahr gefälschte 50-Euro-Scheine im Main-Kinzig-Kreis in Umlauf gebracht hat. Die jungen Männer im Alter von 21, 24 und 26 Jahren hatten die Blüten von dem Cousin eines Angeklagten am Frankfurter Hauptbahnhof bekommen und anschließend damit hauptsächlich bei kleineren Geschäften eingekauft.

Morgenpost

Der Großteil der Ladenbesitzer ist zumindest bis heute auf dem Schaden sitzengeblieben. Die Strafen werden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Am 12. August 2012 waren am Frankfurter Hauptbahnhof die ersten beiden „falschen Fuffziger“ übergeben worden, nach der der 26-Jährige von seinem Cousin zum Übergabeort gelotst worden war. Da der Einkauf mit diesen beiden Scheinen klappte, machte die drei Angeklagten daraus ein kleines Geschäftsmodell. Zunächst kauften sie 20 falsche 50-Euro-Scheine für 450 Euro und brachten diese in Umlauf. Gekauft wurde immer für kleine Beträge, ein Teil des „echten“ Wechselgeldes wurde zunächst gespart. Wenig später wurden dann noch einmal 40 „Blüten“ für 900 Euro beim Cousin gekauft, der dafür anscheinend extra mit einer Limousine vom Bodensee anreiste.

Um das Geld zu waschen, fuhren die drei anschließend im Kleinwagen der Mutter eines Angeklagten durch den gesamten Main-Kinzig-Kreis und tätigten zahlreiche Mini-Einkäufe, um möglichst viel Wechselgeld zu bekommen. Geschädigt waren unter anderem Bäckereien in Gelnhausen-Roth, Biebergemünd und Bad Soden-Salmünster oder ein Blumenladen in Schlüchtern. Ein Kiosk im Hasselrother Ortsteil Niedermittlau wurde gleich zweimal aufgesucht.

Schluss war dann in einem Eiscafé: Die dortige Mitarbeiterin bemerkte den falschen 50-Euro-Schein und kannte zudem noch die Mutter des jüngsten Angeklagten. Nach dem diese davon erfuhr, kam die Polizei ins Spiel. Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden noch 18 „falsche Fuffziger“ gefunden, den Rest hatten die Drei in Umlauf gebracht. Für den inzwischen 21-Jährigen ging das „in Verkehr bringen von Falschgeld“, wie es die Juristen nennen, noch am glimpflichsten. Obwohl er die Grenze zur Jugendgerichtsbarkeit fast erreicht hatte, wurden seine 18 Monate nach Jugendstrafrecht verhängt. Das bedeutet, dass sich das Urteil nicht in seinem Führungszeugnis widerspiegelt.

Für seine beiden Komplizen gilt das nicht. Jeweils eine Geldbuße von 1.000 Euro an die Kinderinitiative Bad Orb müssen zudem der 21- und 26-Jährige bezahlen, der 24-Jährige Steinauer, der BLW studiert, muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Immerhin: Noch vor der Verhandlung hatte das Trio die geschädigten Geschäfte im Main-Kinzig-Kreis aufgesucht und sich entschuldigt. Zudem haben sie bereits bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt und auch den Namen des Cousins und eines weiteren Hintermannes genannt, auf die jetzt ebenfalls Gerichtsverfahren warten.


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