Steinauer verurteilt: Überweisungsträger gefälscht

Steinau

Da ein 45-jähriger Steinauer seine Schulden beim Gerichtsvollzieher nicht bezahlen konnte, wurde er erfinderisch.

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Von einem Überweisungs-Automaten in der Brüder-Grimm-Stadt überwies er Anfang Dezember 2012 dreimal 60 Cent und einmal 49 Cent auf das Konto der Staatskasse. Auf den Überweisungsbestätigungen, die er wenig später von einer Autowerkstatt in Wächtersbach an den Gerichtsvollzieher faxte, waren dann aber deutlich höhere Beträge aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft Hanau klagte den gelernten Bäcker daher wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug an, vor Strafrichter Dr. Wolfgang Ott legte der Steinauer jetzt ein Geständnis ab.

„Ich habe hohe Schulden und wusste nicht mehr weiter“, begründete der Angeklagte seinen ungewöhnlichen Betrug. Den Überweisungsträger änderte er dahingehend ab, dass aus den 60 Cent 236,60 Euro wurden, und anstatt der überwiesen 49 Cent standen auf den Formularen 279,49 Euro. Dass diese Masche nicht erfolgreich sein kann, hätte der 45-Jährige allerdings wissen müssen: Bereits im September 2012, also nur zwei Monate vor den jetzt angeklagten Taten, war er wegen exakt solcher Delikte bereits verurteilt worden.

„Ich wollte niemandem schaden, das war ein großer Fehler“, will er seiner ebenfalls angeklagten Frau seine Betrügereien verschwiegen haben. Erst als die Polizei am 8. März dieses Jahres eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt habe, sei der Schwindel aufgeflogen. Die Ehefrau hatte sich vor der Verhandlung wegen einer Autopanne telefonisch abgemeldet, was sie allerdings nicht vor einer Strafe schützte. Richter Ott verurteilte sie in Abwesenheit zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro.

Da er bereits einschlägig vorbestraft ist, war es damit für den 45-Jährigen allerdings nicht getan. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechs monatige Freiheitsstrafe, was auch Richter Ott für angemessen hielt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss der Steinauer 750 Euro an die Kinderinitiative Bad Orb bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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