Vor fünfeinhalb Jahren hat ein inzwischen 36-Jähriger aus Steinau seine damals zehnjährige Tochter missbraucht, jetzt wurde er dafür bestraft: Das Jugendschöffengericht Gelnhausen verurteilte den Familienvater zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zudem muss er binnen der nächsten vier Monate 100 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Der Verurteilte hatte im August 2008 gemeinsam mit seiner Tochter auf der Couch im Wohnzimmer gesessen, nur bekleidet mit einer Unterhose. Er nahm die Hand des Mädchens, legte sie mit seiner Hand auf die Oberfläche der Unterhose und rieb anschließend minutenlang an seinem Geschlechtsteil. Die weiteren, ebenfalls in der Familie lebenden Kindern spielten zu diesem Zeitpunkt im Garten.
Zu Prozessbeginn machte der 36-Jährige keine Angaben zur Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau, nach der nichtöffentlichen Aussage der inzwischen 15-Jährigen legte er aber dann doch ein Geständnis ab. Hätte er sich gleich geäußert, wäre der Jugendlichen der Weg in den Gerichtssaal, der ihr sichtlich nicht leicht fiel, erspart geblieben.
Die Vorsitzende Richterin Sigrid Haas erklärte anschließend, dass es am Wahrheitsgehalt der Aussage des Opfers keinen Zweifel gegeben habe. Dass der Steinauer dennoch nur die Mindeststrafe erhielt, begründete das Gericht mit dem langen Zeitraum, der seit dem Missbrauch in 2008 vergangen sei, zudem habe es sich um einen einmaligen Fall gehandelt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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