Steinau: Hanauer landet betrunken auf einer Wiese

Steinau

Mitten auf der Wiese landete im vergangenen Jahr ein 39-Jähriger aus Hanau mit seinem Wagen am Rande eines Stadtteils von Steinau.

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gerichtEs ging nicht mehr vor und zurück, Anwohner hörten das Aufheulen des Motors und informierten die Polizei. Die stellte bei dem Industriemechaniker 1,28 Promille fest, am 25. August 2013 musste er schließlich seinen Führerschein abgeben. Bei der Verhandlung im November 2013 im Amtsgericht Gelnhausen leugnete er zunächst, den Wagen betrunken gesteuert zu haben, so dass ein Gutachten über den Alkoholkonsum angefertigt und weitere Zeugen geladen wurden. Doch die wurden bei der Neuansetzung des Prozesses dann doch nicht mehr benötigt, der Hanauer räumte überraschend die Tatvorwürfe ein.

Die Version des Angeklagten erschien Strafrichterin Petra Ockert bereits bei der ersten Verhandlung unglaubwürdig. Ein Kumpel habe ihn am Tattag angerufen und gebeten, ihn von einer Feier abzuholen, weil er zu viel getrunken habe und nicht mehr fahrtüchtig sei. Auf der Party in Steinau habe er dann selbst noch zwei Bier getrunken und seinen alkoholisierten Freund ins Auto „geladen“. Als Dank für seinen Freundschaftsdienst habe er bereits bei Fahrtantritt eine Flasche Wein erhalten, so der Angeklagte. Auf dem Heimweg habe er sich als Ortsunkundiger dann auf der Wiese festgefahren. Da sein betrunkener Beifahrer vor Schreck weggelaufen und in dieser Nacht keine baldige Rettung in Sicht gewesen sei, habe er aus Frust die Flasche getrunken. So sollten schließlich die 1,39 Promille zustande gekommen sein.

Bei der neuerlichen Verhandlung war davon dann allerdings keine Rede mehr, der Hanauer räumte, nach Rücksprache mit seinem Verteidiger und offenbar auch auf Anraten der Staatsanwaltschaft, den Tatvorwurf ein. Strafrichterin Petra Ockert verurteilte den 39-Jährigen schließlich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, außerdem muss er weitere vier Monate auf seinen Führerschein verzichten und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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