Zweimal über drei Promille: Nach Tod der Frau abgestürzt

Bad Soden-Salmünster

Der Tod seiner Ehefrau hat einen 64-jährigen Mann aus der Bahn geworfen und schließlich bis auf die Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen gebracht.

Evonik
Stadt Schlüchtern

gerichtIn Biebergemünd und Gelnhausen war er im vergangenen Jahr mit so viel Alkohol im Blut hinterm Steuer erwischt worden, dass er jetzt wegen eines fahrlässigen Vollrausches verurteilt wurde. Gericht und Staatsanwaltschaft stuften die vom Angeklagten aus Bad Soden-Salmünster vorgetragene tragische Geschichte allerdings als glaubhaft ein und sahen von einer harten Bestrafung ab.

Im Sommer des vergangenen Jahres sei seine Frau gestorben, vier Wochen später habe er den Boden unter den Füßen verloren und sich letztlich in den Alkohol gestürzt – so lautete die Kurzfassung der vergangenen zwölf Monate, die der 64-Jährige vor Gericht schilderte. Sein übermäßiger Alkoholkonsum führte schließlich dazu, dass er am 23. Oktober 2014 an der Westspange in Gelnhausen in der Nähe eines Schnellrestaurants zunächst einen kleinen Unfall verursachte und sich danach aus dem Staub machen wollte, nach dem Aussteigen aus seinem Pkw sich aber kaum noch auf den Beinen halten konnte. Bei der späteren Blutentnahme wurden bei ihm 3,36 Promille festgestellt, zum Unfallzeitpunkt waren es hochgerechnet vermutlich fast 3,7 Promille. „Sturzbetrunken“, schrieben die Beamten in ihren Bericht. Der Führerschein war danach weg, doch das hinderte ihn nicht daran, sich am 4. November 2014 erneut ans Steuer zu setzen. Erwischt wurde er diesmal in Biebergemünd, wieder mit deutlich über drei Promille.

Erinnern konnte sich der 64-Jährige an beide Tage nicht und so stand zu Verhandlungsbeginn noch eine – letztlich dumme – Idee im Raum: Wie Verteidiger Dr. Ulrich Endres erklärte, habe ein Freund des Angeklagten aussagen wollen, dass er an beiden Tagen mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sei. Mit dieser Falschaussage hätte dieser sich selbst strafbar gemacht, das Geständnis des Bad Soden-Salmünsterers sorgte schließlich dafür, dass gar keine Zeugen gehört werden mussten.

Die Strafe für den bisher unbehelligten Angeklagten hält sich zudem in Grenzen: Wegen fahrlässigem Vollrausch wurde er zu 50 Tagessätzen á acht Euro und somit einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt, zudem wird ihm die Fahrerlaubnis für weitere vier Monate entzogen. „Ich will mein Leben wieder in den Griff bekommen“, hat der 64-Jährige inzwischen nach einer Langzeittherapie dem Alkohol wieder abgeschworen, muss sich allerdings vermutlich dennoch einer medizinisch-psychologischen Untersuchung stellen, bevor er wieder Autofahren darf.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Thermo Sun
Harth & Schneider
Stadt Schlüchtern
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Sturmius Dehm Brennholz GmbH

online werben

Höfler Fenster
Autohaus Koch
Autohaus Nix
CID

vogler banner

Evonik

vogler banner

Online Banner 300x250px MoPo 2