Der Mann hatte im Mai 2011 im Kurpark von Bad Soden-Salmünster vor Kindern und Passanten in der Hose an seinem Geschlechtsteil manipuliert. „Wo geht die Reise hin? Was könnte sonst noch passieren“, fragte sich nicht nur Richter Thomas Russell bei der Urteilsbegründung, wohl wissend, dass laut Gesetz für eine derartige Handlung nur eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr möglich gewesen wäre. Auch Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp ließ in seinem Plädoyer durchblicken, dass für diese Straftat vom Gesetzgeber nur das kleinstmögliche Strafmaß überhaupt zur Verfügung steht, obwohl auch beim Angeklagten durchaus pädophile Tendenzen erkennbar seien.
Was der Angeklagte noch als „unten rum kratzen, was für die Leute möglicherweise anders ausgesehen hat“ bezeichnete, schilderte ein Zeuge schon wesentlich dramatischer. Demnach war der Angeklagte an diesem sonnigen 8. Mai 2011 mit Baseballkappe und Sonnenbrille im Kurpark von Bad Soden-Salmünster unterwegs. In der Nähe der Kneipp-Anlage und der dortigen Springbrunnen hat sich der 30-Jährige auf eine Bank gesetzt und mit seiner Hand in der Hose eindeutige Bewegungen gemacht. Dabei hat er die dort spielenden Kinder, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen nur leicht bekleidet waren, fixiert und angestarrt. Auch das erigierte Geschlechtsteil des Mannes sei in der Hose erkennbar gewesen, zur Entblößung kam es aber nicht. Als die Ehefrau das Zeugen auf der Wiese eines der Kinder umziehen wollte, sei der Angeklagte fast bis an die Decke herangetreten und habe sich erst nach der klaren Aufforderung des Zeugen „Du Schwein, sieh zu, dass Du Land gewinnst“ aus dem Staub gemacht.
Wenig später ist der 30-Jährige wieder aufgetaucht, versuchte allerdings zu flüchten, als der Zeuge in seine Richtung lief. Dieser informierte die Polizei, verfolgte den Angeklagten mit dem Telefon am Ohr und sorgte so für die Festnahme des Mannes, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da zunächst eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen wurde, hatte das Gericht einen Gutachter zur Rate gezogen. Der stellte bei dem 30-Jährigen zwar keine Triebstörung, jedoch Probleme mit der Sexualität fest. Aufgrund einer leichten Hirnschädigung habe der Angeklagte, der in einem Heim für betreutes Wohnen lebt, Angst- und Minderwertigkeitsgefühle, sei allerdings voll schuldfähig.
Laut Urteil muss der Mann jetzt zweimal im Monat eine Gesprächstherapie bei „pro familia“ in Schlüchtern besuchen und insgesamt 30 Stunden Beratung in Anspruch nehmen. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro auf Bewährung verhängt, die erlischt, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lässt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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