Das Amt für Presse und Information des Main-Kinzig-Kreises hat die neue Bevölkerungsstatistik per 31.12.2013 vorgelegt.
Das Amt für Presse und Information des Main-Kinzig-Kreises hat die neue Bevölkerungsstatistik per 31.12.2013 vorgelegt.
Hiernach sind 3.786 Personen zum 31.12.2013 mit Hauptwohnung in Niederdorfelden gemeldet, was einen minimalen Zuwachs von 5 Personen gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Veränderung ergibt sich jedoch nicht durch einen Geburtenüberschuss, 27 Sterbefälle stehen 23 Geburten gegenüber, sondern durch einen Wanderungsgewinn von 298 Wegzügen bei 307 Zuzügen.
Kriterien zur Aufnahme von Kommunen in das Dorferneuerungsprogramm geändert
Die Gemeinde Niederdorfelden wollte beim Land Hessen einen Antrag auf Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm stellen. Mittlerweile wurden neue Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung erstellt. Aus dem Umweltministerium kam die Mitteilung, die besagt, dass die Gemeinde Niederdorfelden wegen ihrer Lage am Rande des Rhein-Main-Verdichtungsgebietes generell nicht zur Förderkulisse Ländlicher Raum zählt. Bisher gab es in der Richtlinie beim Programm Dorfentwicklung die Möglichkeit, auch Orte als Förderschwerpunkte anzuerkennen, die außerhalb dieser Kulisse liegen. Bei der Neuprogrammierung hat die EU-Kommission allerdings unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diese Praxis nicht mehr billigt. Daraufhin mussten diese Ausnahmen aus der Neuprogrammierung der Maßnahme „Dorfentwicklung“ und auch aus der Richtlinie „Ländliche Entwicklung“ herausgenommen werden.
Forderungen der Stadt Hanau gem. § 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches
Eltern in Hessen wird durch eine Kostenausgleichsregelung nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches die Wahlfreiheit über Art und Ort der Kinderbetreuung erleichtert. Die Kostenausgleichsregelung bestimmt, dass wenn ein Kind eine Tageseinrichtung außerhalb seiner Wohngemeinde besucht, die Wohnortgemeinde entstehende Kosten bei der Standortgemeinde begleichen muss. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, richtet sich die Höhe des Kostenausgleichs nach der Höhe der anteiligen Aufwendungen zu den Betriebskosten, die sich aus Personalkosten, Sachkosten, Reparatur und Instandsetzungskosten zusammen setzen, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen. Die Stadt Hanau forderte nach dem HKJGB für die Jahre 2009 - 2013 von Niederdorfelden einen Betrag in Höhe von insgesamt € 48.045,17. Bisher wurde dieser Betrag durch Niederdorfelden nicht an die Stadt Hanau gezahlt, was zur Folge hatte, dass Hanau nun von sich aus einen Vergleich angeboten hat. Aufgrund eines Vergleichs des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14.02.2014 wurden die offenen Zeiträume der Forderungen in die Abrechnungssätze des Verwaltungsgerichts umgerechnet. Daraus ergibt sich für den Zeitraum 2009 - 2013 nun ein Gesamtbetrag in Höhe von € 24.158,20. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung beschlossen, diesen Betrag nun an die Stadt Hanau zu zahlen, da sonst Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann.
Zuschuss zur Sanierung der Bischofsheimer Brücke
Am 06. Oktober 2014 wurde mit den Arbeiten zur Sanierung der Bischofsheimer Brücke begonnen. Das Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden, hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Gemeinde Niederdorfelden zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in Hessen einen Betrag in Höhe von 216.400,-- Euro erhält. Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Sanierung der Brücke verwendet werden.
Umgestaltung Vorplatz Lindenplatz
Auf der Bürgerversammlung am 03. November 2014 wurden von Frau Schött vom Architekturbüro Suntheim die Pläne zur Umgestaltung des Lindenplatzes vorgestellt. Da der Platz als Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren und für Kinder geplant ist, wurde beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration das Projekt zur Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen angemeldet. Das Ministerium hat am 05. November mitgeteilt, dass das angemeldete Vorhaben für eine Berücksichtigung innerhalb des Förderprogramms vorgesehen ist und uns den entsprechenden Antrag zugeschickt. Es wurde ein Betrag in Höhe 150.000,-- Euro zugesagt. Ein wichtiger Punkt zur Gewährung des Zuschusses ist für das Ministerium die Integration eines Wasserspiels als Begegnungsstätte von Jung und Alt.
Erhalt des Ärztlichen Notdienstes in Bad Vilbel
Da von der Schließung des Ärztlichen Notdienstes in Bad Vilbel nicht nur die Bürger aus der Quellenstadt, sondern auch die Bürger von Karben und Niederdorfelden betroffen sind, sprach eine Delegation beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vor. Zusammen mit der federführenden Ärzteschaft wurde von Dr. Peter Zierz und Dr. Ansgar Schultheis ein Konzept zur Erhaltung einer ärztlichen Notdienstzentrale in Bad Vilbel erarbeitet. Nach diesem Konzept könnte ein Ärztlicher Bereitschaftsdienst bestehend aus Bad Vilbel, Karben und Niederdorfelden und eventuell noch weiteren Nachbarstädten gebildet werden. Die Notdienstzentrale könnte in den Räumen der Stadtwerke in Dortelweil untergebracht werden. Die geforderte Mindestanzahl von 50 niedergelassenen Ärzten wäre hiermit erfüllt. "Auch wenn die Kassenärztliche Vereinigung bei ihrer Reform bleibt, konnten wir dennoch für unser Konzept werben. Die Chance für einen Notdienst in Bad Vilbel ist nach wie vor vorhanden", so Bürgermeister Büttner.
Ausstellungseröffnung „Menschen“
In der Zeit vom 19. November 2014 bis 17. Januar 2015 werden im Foyer des Rathauses Werke der Niederdorfelder Künstlerin Ingrid Ellmauer zu sehen sein. Ich möchte Sie heute an den Termin zur Vernissage am 19.11. um 18:30 Uhr im Rathaus erinnern, eine Einladung ging Ihnen bereits zu. Die Ausstellung wird in Zusammenarbeit mit der in Niederdorfelden ansässigen Kunstwerkstatt Maghami durchgeführt.
Anträge zum Haushalt 2015
Auf der Tagesordnung zur heutigen Sitzung steht als nächster und übernächster Punkt die Vorlage des Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2021 sowie der Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Jahr 2015 – Haushaltskonsolidierungskonzept Jahr 2015. "Damit in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember der Haushalt 2015 beschlossen werden kann, bitte ich die Fraktionen die Anträge, die Sie eventuell zum Haushalt einbringen wollen, bis spätestens 08. Dezember 2014, 15:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzugeben", so der Rathauschef.
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