Die Anzahl der Asylantragsteller hat sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht.
Aus diesem Grund werden dringend weitere Unterkünfte für die Flüchtlinge benötigt. Die aktuelle Situation auf der Welt, insbesondere in Nordafrika, wird das gesamte Bild noch verschlimmern.
Gemäß dem Hessischen Landesaufnahmegesetz sind neben den Landkreisen auch die Kommunen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen. Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises hat die Aufnahmequote für die kreisangehörigen Kommunen festgelegt. Die Gemeinde Schöneck hat gemäß dem beschlossenen Schlüssel auch für die Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen. Da die in den vorhandenen Unterkünften zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten im Main-Kinzig-Kreis aktuell aufgrund des großen Andranges vollständig erschöpft sind, werden dringend weitere Unterkünfte benötigt.
Zurzeit benötigt die Gemeinde Schöneck schnellstmöglich eine Unterkunft für eine Familie (2 Erwachsene und 1 Kind) aus Eritrea, die in Kürze in Schöneck untergebracht werden sollen. Desweiteren wird eine Unterkunft für eine Familie (1 Erwachsene und 2 Kinder), ebenfalls aus Eritrea, gesucht. Die Gemeinde Schöneck ist für alle Unterkünfte, die zur Verfügung gestellt werden können, sehr dankbar. Auch Unterkünfte für eine Person sind eine große Entlastung.
Die Gemeinde Schöneck übernimmt die Gewähr für die Miet- und Nebenkostenzahlungen für die zur Verfügung gestellten Unterkünfte. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck bittet daher alle Einwohner, die Interesse daran haben, ihre Räumlichkeiten oder Unterkünfte für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zu vermieten, sich an die Gemeindeverwaltung, Tel. 06187/9562-201, zu wenden. Dort werden Sie weitere Auskünfte und Informationen zur Vorgehensweise erhalten.
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