Die vergleichsweise zahlreichen Besucher der jüngsten Gemeindevertretersitzung in Großkrotzennburg am 21.06.2013 im evangelischen Gemeindezentrum waren für alle Gemeindevertreter ein Zeichen, dass mindestens ein Tagesordnungspunkt von besonderem Interesse war.
Offensichtlich per Mundpropaganda war verbreitet worden, dass sich unter der Bezeichnung „Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks in Flur 3, Flutstück 331/1“ nichts anderes verbarg, als das Grundstück rund um den Römerbrunnen in der Verbindung zur Nebenstraße. Dieser Römerbrunnen wurde auf Antrag der damaligen CDU-Fraktion im Jahr 1976 beschlossen. Er wird wohl künftig abgerissen werden, vermuten die Großkrotzenburger Sozialdemokraten, weil die neuen Eigentümer andere Pläne haben, als diesen nachgebauten Brunnen zu erhalten. Auch wird es dann keinen direkten Weg mehr von der Nebenstraße zum Römerkastell geben, denn das ist dann Privatgelände.
Da das zu verkaufende Grundstück unmittelbar an den Kastellturmrest anschließt, der wiederum zum Weltkulturerbe Limes gehört, wird die Sicherung der Mauer und ggf. noch vorhandener Reste im Boden fast unmöglich. Zwar soll beim Verkauf sichergestellt werden, dass der Erhalt und die Sicherung aller zum Weltkulturerbe gehörenden Teile dinglich gesichert wird, doch scheint es so, als sei beispielsweise der Heimat- und Geschichtsverein, der sich nachdrücklich für die Darstellung dieser historischen Besonderheit stark machte und auch Sitz des Limes-Informationszentrums ist, nicht informiert gewesen zu sein, als diese Vorlage durch Mehrheitsentscheidung des Gemeindevorstands auf den Weg gebracht wurde.
Angesichts des Interesses aus der Bevölkerung bedauert es die Großkrotzenburger SPD-Fraktion, dass aus formellen Gründen des Datenschutzes dieser Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandelt werden konnte. Dies war auch bei der Veröffentlichung der Einladung nicht mit bekanntzugeben, da hierüber jeweils gesondert von der Gemeindevertretung entschieden werden muss.
Schließlich wurde die Vorlage des Gemeindevorstands mehrheitlich mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, wie der Vorsitzende der Gemeindevertretung nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgab. „Wir haben bereits bei einer ähnlichen Vorlage mit diesem Inhalt im Dezember dem nicht zugestimmt und haben weder unsere Meinung noch unser Abstimmverhalten seitdem geändert“, kommentierte Fraktionsvorsitzender Uwe Bretthauer das einheitliche Votum der 6 anwesenden sozialdemokratischen Gemeindevertreter. „Für uns ist die Frage der dauerhaften Sicherung des Weltkulturerbes gerade nicht gesichert, auch wenn in den Kaufverträgen entsprechende Klauseln eingebaut werden sollten, denn wer weiß, wie künftige Eigentümer selbst in der Lage sind, bei entsprechenden archäologischen Funden diese zu tatsächlich sichern, auch wenn sie sich dazu verpflichtet haben.“
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