Dort habe das Unternehmen im vergangenen Jahr angekündigt, wegen der Bauverzögerung des geplanten Blocks 6 den Betrieb von Block 1 weiterzuführen. Die Stilllegungserklärung zum Jahresende 2012 war von EON zurückgenommen worden. Dieser Widerruf wurde seinerzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt für rechtens erklärt. Der Betrieb des veralteten Blocks 1 sollte damit bis 2016 möglich sein. "Wir waren in das Verfahren nicht eingebunden und haben auch von dem Widerruf eher durch Zufall erfahren", erinnert der Hanauer OB an den großen Unmut, den der Vorgang im Mai 2011 erzeugt hatte. Denn gerade weil der Energieversorger im Genehmigungsverfahren für Block 6 die Abschaltung von Block 1 und die damit einhergehende Entlastung der Umwelt immer wieder positiv ins Feld geführt hatte, verärgerte die Hanauer Stadtspitze.
Der von der kommunalen Klagegemeinschaft beauftragte Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke wird nun nach Bekanntwerden der Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Münster umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt auffordern, auf der Basis des Münsteraner Urteils die Frage der Rechtsmäßigkeit des Widerrufs zu Block 1 ebenfalls zu überprüfen, da die Parallelen zum Großkrotzenburger Kraftwerk unübersehbar sind.
"Vor allem wenn man davon ausgeht, dass EON sich eigentlich von Block 6 bereits verabschiedet hat und die Erweiterung nicht mehr kommen wird, scheint es unter rein ökonomischen Gesichtspunkten logisch, die bestehende Anlage so lange wie irgend möglich ertragreich laufen zu lassen." Unter ökologischen Gesichtspunkten ist ein solcher gewinnmaximierter Ansatz nach den Worten von Kaminsky aber auf keinen Fall tolerierbar. "Ich fordere EON im Interesse der Hanauerinnen und Hanauer deshalb auf, Block 1 entweder fristgerecht abzuschalten oder aber so nachzurüsten, dass die Schadstoffbelastung für die Umwelt spürbar verringert wird."
Noch besser wäre es, wenn EON gleichzeitig den endgültigen Verzicht auf die Ausbaupläne bekanntgeben würde. Gemeinsam mit den Gemeinden Hainstadt und Alzenau klagt die Brüder-Grimm-Stadt seit Bekanntwerden gegen die EON-Pläne zur Erweiterung von Kraftwerk Staudiger. Dabei argumentiert die kommunale Klagegemeinschaft unter anderem mit einem inakzeptablen Anstieg des Kohlendioxid-Ausstosses von derzeit fünf Millionen auf acht Millionen Tonnen jährlich, einer fehlenden kritischen Überprüfung des Energiebedarfs sowie eine mangelhaften Suche nach umweltverträglichen Alternativen der Energieversorgung.
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