Weil er seine Tochter dreimal geschlagen und dabei verletzt hat, war ein 54-Jähriger aus Neuberg im Oktober 2013 vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden. Jetzt versuchte der Familienvater im Berufungsverfahren, seine Strafe zu reduzieren, scheiterte damit allerdings vor der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Hanau.
„Der Angeklagte sei durch das aufsässige Verhalten seiner Tochter gereizt worden“, begründete der Angeklagte laut Amtsgerichts-Urteil seine Taten, sein Anwalt verwies zudem auf den türkischen Kulturkreis seines Mandanten und wurde prompt von Richterin Angelika Peter unterbrochen. „So etwas will ich hier gar nicht hören. Ich gehe von den 90 Tagessätzen nicht runter, weil sie viel zu wenig sind“, ließ sie sich auch nicht von der Aussage beeindrucken, dass sich Vater und Tochter in den vergangenen Monaten wieder nähergekommen seien. Wie nah, blieb unklar, zwar war die zur Tatzeit 19-Jährige als Zeugin geladen, musste aber nicht gehört werden, da ihr Vater die Berufung letztlich zurückzog. Dass sie im Vorfeld um eine Zeugenbetreuung bat und in einem extra dafür vorgesehen Raum, abgeschottete vom Angeklagten, wartete, sprach jedenfalls nicht für eine Annäherung.
Möglicherweise lag dies auch an den Taten. Wie der 54-Jährige bereits in der Amtsgerichtsverhandlung gestand, schlug und trat er seine Tochter im Sommer 2011, weil sie zu spät nach Hause kam und sie in einem zweiten Fall nicht so gegrüßt hatte, wie er es für angemessen hielt. Ende 2011 schlug er ihr dann so fest ins Gesicht, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Für die Justiz war der Neuberger kein Unbekannter: Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raub saß er bereits hinter Gittern, außerdem zieren weitere Delikte sein Vorstrafenregister.
„Man muss für das gerade stehen, was man gemacht hat“, überzeugte Richterin Peter schließlich den Angeklagten, die Berufung zurückzunehmen und damit die Strafe in Höhe von 900 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Tochter zu akzeptieren.