Elf Windkraftanlagen im Spessart beantragt

Flörsbachtal
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die juwi Energieprojekte GmbH hat beim Regierungspräsidium Darmstadt die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen bei Flörsbachtal beantragt.



Des Weiteren hat die juwi Energieprojekte GmbH einen Antrag auf gesonderte forstrechtliche Genehmigung zur Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gestellt, um die Maßnahmen zur Erschließung des Windparks Flörsbachtal-Roßkopf (Zuwegung) durchführen zu können. Die Genehmigungsanträge und die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 21. März 2016 zur Einsicht aus. Für die Genehmigungsverfahren muss insgesamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Außerdem hat die juwi Energieprojekte GmbH bereits auf freiwilliger Basis beantragt, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Einwendungen gegen das Vorhaben können ab Beginn der Auslegung bis zum 4. April 2016 erhoben werden. Als Termin zur Erörterung der möglichen Einwendungen hat das Regierungspräsidium den 11. Mai 2016 bestimmt.

Die elf Windkraftanlagen des geplanten „Windparks Flörsbachtal-Roßkopf“ im Main-Kinzig-Kreis sind vom Typ GE 2.5-120 und haben eine Spitzenhöhe von 199 Metern (Nabenhöhe 139 Meter und Rotordurchmesser 120 Meter) und eine Nennleistung von jeweils 2,5 Megawatt. Acht der geplanten Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde 63639 Flörsbachtal und drei auf dem Gebiet der Gemeinde 63637 Jossgrund. Die Anlagenstandorte grenzen unmittelbar an den bayrischen Landkreis Main-Spessart. Der Genehmigungsantrag war von der juwi Energieprojekte GmbH im März 2014 beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt worden. Bis Ende Januar waren alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorgelegt, so dass das Verfahren nunmehr eingeleitet wird.

Die Antragsunterlagen werden in der genannten Zeit jeweils während der üblichen Dienststunden in den folgenden Städten und Gemeinden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:
Magistrat der Stadt Bad Orb,
Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster,
Gemeinde Biebergemünd,
Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn,
Gemeindeverwaltung Flörsbachtal,
Gemeindeverwaltung Jossgrund,
Stadtverwaltung Lohr,
Marktgemeinde Frammersbach,
Magistrat der Stadt Rieneck,
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen,
Gemeinde Sinntal
Magistrat der Stadt Steinau an der Straße.

Außerdem liegen die Unterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt sowohl in Darmstadt, Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz als auch in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Frankfurt aus. Die Auslegung in den genannten Städten und Gemeinden  ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig, weil innerhalb eine Umkreises von 10 Kilometern nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass sich die cirka 200 Meter hohen Anlagen erheblich auf das Landschaftsbild auswirken. Der Erörterungstermin am 11. Mai 2016 wird im Rat- und Bürgerhaus Jossgrund, Ortsteil Oberndorf, stattfinden. Soweit die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen werden kann, wird sie an Folgetagen fortgesetzt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de